Neue Corona-Regeln: Das gilt ab dem 20. März

Am 20. März fallen alle tiefgreifenden, aber eben nicht alle Corona-Regeln. Was gilt und wer entscheidet darüber? Alle Infos!

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Am 20. März tritt die dritte und letzte Stufe der Corona-Vereinbarung von Bund und Ländern in Kraft. In diesem Schritt werden "alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen", wie es die Bundesregierung nennt, aufgehoben.

Das bedeutet aber nicht, dass sämtliche Corona-Regeln entfallen.

Beschluss von Bund und Ländern: Öffnungen im Dreistufenplan

Bereits im Februar wurden die 2G-Regel beim Einkaufen und die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene bei privaten Treffen gestrichen.

Am 4. März wurde in Stufe 2 in der Gastronomie und in Hotels von 2G auf 3G gelockert. Diskotheken und Bars durften unter 2G-Plus-Bedingungen öffnen. Zusätzlich galten neue Obergrenzen für Großveranstaltungen (Außenveranstaltungen max. 25.000 Besucher, Innenräume max. 6.000).

Corona-Regeln ab dem 20. März: Das gilt

Stufe 3 der Corona-Lockerungen sollen den Bürger:innen in Deutschland einerseits "so viel Normalität wie möglich" zurückbringen und andererseits die Politik dazu befähigen, einzugreifen, wenn eine "konkrete Gefahrensituation" besteht. Das sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP) im ZDF-"Morgenmagazin".

Folgende Corona-Regeln gelten ab dem 20. März:

  • Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern, Altenheimen und Schulen

  • Testpflicht in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen (Krankenhäuser, Altenheimen etc., aber auch in Schulen)

  • Genesenenstatus gilt 90 Tage lang

  • Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen soll kommen

Die Maskenpflicht entfällt somit weitesgehend – ohne Maske einkaufen und durch Fußgängerzonen schlendern, soll wieder möglich werden.

Stichtag 20. März: Homeoffice-Pflicht entfällt

Für Arbeitgeber:innen genauso wichtig zu wissen wie für Arbeitnehmer:innen: Am 20. März entfällt die Pflicht Homeoffice zu ermöglichen.

Dies gilt allerdings mit Einschränkungen. In dem Beschlussentwurf, der am heutigen Donnerstag (10. März) in den Fraktionen diskutiert wird, ist festgehalten, dass die Homeoffice-Pflicht in Hotspots mit einem besonders dramatischen Infektionsgeschehen wieder eingeführt werden kann.

Der Dreistufenplan bis zum 20. März kann auf der Homepage der Bundesregierung nachgelesen werden.

Länder entscheiden eigenständig: Schärfere Maßnahmen in Hotspots

Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz sieht nicht nur das Fallen der tiefgreifenderen Corona-Regeln vor. In dem Papier ist ebenfalls festgehalten, dass die Schutzmaßnahmen je nach regionaler Lage wieder verschärft werden können.

Das heißt: In Hotspots, in denen die Infektionslage als kritisch eingestuft wird, können die Länder durch das Zurückholen einzelner Beschränkungen gegensteuern.

Wie bisher wird die Lage in einer Region nach mehreren Kriterien beurteilt, etwa wie viele Neuinfektionen es gibt, wie viele Corona-Erkrankte im Krankenhaus behandelt werden müssen oder ob eine gefährliche Corona-Mutation grassiert. Feste Grenzwerte hat die Bundesregierung hierfür allerdings nicht bestimmt, was vielen Politiker:innen missfällt.

Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) etwa verlangte konkrete Inzidenzwerte für Hotspots: "Der Bund muss hier klar benennen, auf welcher validen Zahlenbasis das geschehen soll." Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass der Bund dieser Forderung nachkommt.

Corona-Lockerungen: Bis wann gelten sie?

Sollten die SPD, FDP und Grüne den Regierungsentwurf heute verabschieden, gilt zwischen dem 20. März und dem 2. April eine Übergangszeit, in der die Länder die einzelnen Beschlüsse vorbereiten und umsetzen können.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist zuversichtlich, dass die geplanten Lockerungen in Kombination mit den aufrechterhaltenen Maßnahmen der Pandemielage gerecht werden. "Wenn das kommt, kann damit so gearbeitet werden, damit man auch Sommerwellen oder Herbstwellen in den Griff bekommen kann", sagte der Epidemiologe im ZDF-"Morgenmagazin".

Die neuen Corona-Regeln, die ab dem 20. März greifen, gelten voraussichtlich bis zum 23. September 2022.