Gürtelrose-Impfung wird Kassenleistung
Die Schutzimpfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) wird künftig eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Seit Dezember 2018 wird diese Impfung für Personen ab 60 Jahren von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen.

Die Gürtelrose wird von dem Varizella-Zoster-Virus ausgelöst, dem Erreger der Windpocken. Nach überstandener Windpockenerkrankung nistet sich der Erreger in den Nervenknoten im Bereich des Rückenmarks oder der Hirnnerven ein und „schlummert“ dort lebenslang. In der Regel gelingt es der Körperabwehr, das Virus in Schach zu halten. Wird das Immunsystem jedoch beispielsweise durch eine andere Erkrankung geschwächt, kann der Erreger reaktiviert werden und sich vermehren. Er wandert dann über die Nervenbahnen zur Haut und löst dort einen schmerzhaften Ausschlag aus.
Die Gürtelrose betrifft vor allem Menschen zwischen 50 und 70 – Jüngere haben ein erhöhtes Risiko, wenn sie an einer Immunschwäche wie beispielsweise AIDS leiden. Kinder und Jugendliche erkranken nur sehr selten. Die STIKO empfiehlt darum seit Dezember 2018 allen Personen ab 60 Jahren die Gürtelrose-Schutzimpfung mit einem sogenannten Totimpfstoff als Standardimpfung. Personen mit einer Grunderkrankung oder Immunschwäche empfiehlt die Kommission die Impfung bereits ab einem Alter von 50 Jahren.
Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie
Um eine Impfung zur Pflichtleistung für die Krankenkassen zu machen, bedarf es einer Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dabei handelt es sich um das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland – er bestimmt den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Jetzt hat der G-BA beschlossen, die neue Empfehlung der STIKO in die sogenannte Schutzimpfungs-Richtlinie aufzunehmen – diese regelt den Anspruch der gesetzlich Versicherten auf Schutzimpfungen. Im nächsten Schritt wird der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt anschließend nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Quelle:
Gemeinsamer Bundesausschuss: Impfung gegen Gürtelrose wird Kassenleistung.
https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/786/ (Abrufdatum: 08.03.2019)