Gesetzesänderungen: Diese neuen Gesetze kommen im Februar 2023

Wie jeden Monat treten auch im Februar 2023 neue Gesetze und Verordnungen in Kraft, die für alle wichtig sind. Unter anderem gibt es eine Änderung bei der Maskenpflicht. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Richterhammer aus Holz liegt auf medizinischen Masken
Was ändert sich im Februar? Foto: iStock/Maica

Im Februar 2023 treten neue Gesetze und Verordnungen in Kraft, die unter anderem das Masketragen betreffen. Das alles ändert sich im nächsten Monat!

+++Gesetzesänderungen im Februar 2023: Keine Maskenpflicht im Fernverkehr mehr+++

Reisende brauchen beim Bus- und Bahnfahren im Fernverkehr nicht mehr an die Maske zu denken: Ab dem 2. Februar entfällt die Pflicht zum Tragen einer Corona-Schutzmaske. Hintergrund sei laut Bundesregierung „die sich abschwächende Pandemielage“. Die Entwicklungen der Pandemie im Herbst und Winter sei genau analysiert worden. Das Ergebnis:

„Aufgrund Schutzmaßnahmen verlief die Pandemie im Herbst und Winter bisher in einem kontrollierten Rahmen. Es kam zu keiner Überlastung des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur.“
bundesregierung.de

Das Infektionsgeschehen sei in dieser Zeit zurückgegangen, die Lage habe sich deutlich entspannt. Deshalb hat sich die Regierung nun zu diesem Schritt im Fernverkehr entschlossen. In medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gilt die Maskenpflicht aber nach wie vor, um Risikopatient:innen zu schützen.

Neue Gesetze im Februar: Auslauf der Arbeitsschutzverordnung

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber festgelegt, dass auch die Arbeitsschutzverordnung bereits zum 2. Februar auslaufen soll – zwei Monate früher als geplant. Sie sollte die Infektionsgefahr in Büros und Betrieben eindämmen. Durch das frühzeitige Auslaufen der Verordnung wird der Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Eine telefonische Krankschreibung ist für Arbeitnehmende aber weiterhin möglich.

Stattdessen gelten nur noch Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, die bei Bedarf angewendet werden können. Grund für diesen Schritt sind auch hier die niedrigen Corona-Infektionszahlen und die milden Krankheitsverläufe.

Im Februar: Testpflicht bei Einreise aus China

Wegen der dramatischen Infektionslage in China und der dortigen Lockerungen der Reisebedingungen will die EU einheitlich mit Einreisenden aus China umgehen. Daher setzt die Bundesregierung nun eine neue Corona-Einreiseverordnung um. Darin wird die aktuell geltende Verordnung vom 7. Januar bis zum 7. April 2023 verlängert: Sie legt fest, dass Passagiere nach ihrer Ankunft in Deutschland stichprobenartig auf das Coronavirus getestet werden können. So sollen neue, wieder auftretende oder besonders gefährliche Virusvarianten entdeckt und deren Verbreitung in Deutschland verzögert werden.

Gesetzesänderung für Energiesparlampen mit Quecksilber

In Elektro- und Elektronikgeräten ist Quecksilber schon seit mehr als 15 Jahren verboten. Ausnahmen galten jedoch für einige Lampentypen. Ab 2023 ist laut EU-Recht aber auch bei diesen Lampen die Verwendung des giftigen und gesundheitsschädlichen Schwermetalls verboten. Das Verbot erfolgt in zwei Stufen:

  • Ab dem 25. Februar 2023 gilt ein Verbot für sogenannte Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel und Leuchtstofflampen in Ringform (Typ T5).

  • Ab dem 25. August 2023 folgt dann ein Produktionsverbot für Leuchtstofflampen in Röhrenform (Typen T5 und T8).

Bestehende Ware darf aber noch weiterhin verkauft werden.

Quellen:

Keine Maskenpflicht in der Fernbahn mehr in: bundesregierung.de

Aus für Leuchtstofflampen mit Quecksilber und bestimmte Halogenlampen in: verbraucherzentrale.nrw

+++Gesetzesänderung im Dezember 2022: Einmalzahlung für Gaskunden+++

Die Bundesregierung hat eine Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden beschlossen, die in Form einer einmaligen Abschlagszahlung im Dezember kommen soll. Dadurch sollen die stark gestiegenen Energiepreise abgefedert und die Zeit bis zur Einführung der Wärme- und Gaspreisbremse, die erst im Frühjahr 2023 greifen wird, überbrückt werden.

Von der Einmalzahlung profitieren alle Verbraucher:innen, einschließlich kleinerer Unternehmen, die einen Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden haben. Auch medizinische Einrichtungen, die einen höheren Verbrauch haben, sollen die Abschlagszahlung erhalten.

„Der Bund übernimmt dabei die Rechnung für den Dezemberabschlag für die Lieferung von Gas und Fernwärme. […] Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nichts tun, sie werden automatisch von der Soforthilfe profitieren“, erklärte Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck kürzlich. Bei der Umsetzung der Einmalzahlung stünden die Energieversorger in der Pflicht – diese müssten nun einen Antrag stellen.

Neues Gesetz ab Dezember 2022 im Kosmetikbereich

Im Dezember 2022 tritt die "Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)" in Kraft. Die Strahlenschutzverordnung dient dem Schutz von Kund:innen im Kosmetikbereich. Denn ab dem 31. Dezember 2022 müssen Kosmetiker:innen einen sogenannten Qualifizierungsnachweis erbringen, wenn sie Laserbehandlungen anbieten und dafür Ultraschallgeräte oder Niederfrequenz- und Hochfrequenzgeräte verwenden. Damit soll sichergestellt werden, dass nur geschultes Personal, das entsprechende Lehrgänge absolviert hat, die Behandlung durchführt.

Liegt kein Fachkundenachweis vor, dürfen die betroffenen Kosmetiker:innen keine Laserbehandlungen mehr anbieten. Ansonsten drohen Ordnungsgelder von bis zu 50.000 Euro.

Bundesweiter Warntag am 8. Dezember 2022: Neues Warnsystem

Die Bundesregierung testet ein neues Warnsystem („Cell Broadcast“) – zu diesem Zweck werden beim bundesweiten Warntag am 8. Dezember um 11 Uhr alle Bürger:innen eine SMS bekommen, die vor einer unmittelbar drohenden Katastrophe warnt. Das Warnsystem ist eine Reaktion auf die Flutkatastrophe im Sommer 2021, bei der mehr als 180 Menschen gestorben sind. Als einer der Gründe für die hohe Opferzahl galten fehlende Warnsysteme. Um die SMS zu erhalten, muss man Besitzer:in eines Smartphones sein, auf dem das Betriebssystem Android ab Version 11 oder iOS 16, 15.7.1 und 15.6.1 läuft.

Gesetzesänderungen im Dezember 2022: Kommt ein Böllerverbot?

In den letzten beiden Jahren galt aufgrund der Corona-Pandemie ein bundesweites Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk. Zudem haben viele Städte das Zünden von Böllern untersagt. Für Silvester 2022 fordert die Deutsche Umwelthilfe ein bundesweites Böllerverbot – nicht wegen der Pandemie, sondern aus Gründen des Klimaschutzes. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich hingegen für ein Verbot privater Silvesterfeuerwerke ausgesprochen. Es sollen zentral organisierte Feierwerke stattfinden, um die Schadstofffreisetzung und den entstehenden Müll, ebenso wie das Unfallrisiko gering zu halten.

Das Bundesinnministerium hat zumindest die Forderung nach einem generellen Verbot zurückgewiesen und erklärte: „Ob erneut eine Situation entstehen wird, die einen vergleichbaren Beschluss erforderlich macht, ist derzeit nicht absehbar“.

Der November 2022 hält sowohl positive wie negative Änderungen bereit. Denn während eine Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes für mehr Gerechtigkeit sorgt, müssen Tierhalter:innen zukünftig wesentlich tiefer in die Tasche greifen. Lesen Sie hier, welche neuen Gesetze im November 2022 in Kraft treten.

+++Änderung im November 2022: Kein Preissplitting bei Energie-Grundversorgung+++

Am 1. November tritt eine Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft, die dem bisher gängigen Preissplitting bei Neu- und Bestandskunden in der Energie-Grundversorgung einen Riegel vorschiebt.

Die Grundversorgung garantiert, dass jeder Haushalt in Deutschland Strom erhält – auch jene, die keinen gültigen Vertrag mit einem Energieversorger haben. Bislang verlangten dabei viele Strom- und Gasanbieter von Neukunden höhere Preise als von Bestandskunden. Dies ist ab dem 1. November verboten.

Wie das Verbraucherportal der Bundesnetzagentur informiert, gelten ab kommenden Monat die gleichen Preise für alle Kundinnen und Kunden. Preissplitting innerhalb der Grundversorgung ist untersagt. Verträge, die vor dieser Änderung abgeschlossen wurden, müssen angepasst werden.

Krankenhausbegleitungen haben Anspruch auf Krankengeld

Wer eine Person mit Behinderung ins Krankenhaus begleitet, kann ab dem 1. November 2022 einen Verdienstausfall in Form von Krankengeld geltend machen.

Dies gab der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Pressemitteilung bekannt. In einer neuen Richtlinie sei sowohl festgesetzt, wann eine Begleitperson bei einem stationären Krankenhausaufenthalt als medizinisch notwendig erachtet wird, als auch wie die Bescheinigungen sowohl für die Patientin oder den Patienten als auch für die mitaufgenommene Begleitperson zu verfassen sind.

Als Begleitpersonen kommen Angehörige beziehungsweise Bezugspersonen aus dem engsten persönlichen Umfeld infrage.

Neues Gesetz im November 2022: Tierarzt wird deutlich teurer

Wer in Zukunft mit seinem Tier zum Tierarzt geht, muss wesentlich tiefer in die Tasche greifen. Wie "InFranken" berichtet, kosten allgemeine Untersuchungen bei Hunden 10 Euro mehr und damit jetzt 23,50 Euro. Impfungen werden von 5,77 Euro auf 11,50 Euro erhöht. Die Änderungen gelten ab dem 22. November 2022.

Festgehalten sind die Änderungen in der aktualisierten "Novelle der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)" (https://www.bundestieraerztekammer.de/presse/2022/08/GOT-Novelle.php) im Bundesgesetzblatt, die im August veröffentlicht wurde. Die bisherige Gebührenordnung für Veterinäre stammte aus dem Jahr 1999.

Steuererklärung 2022: Feiertage verschieben Abgabefrist

Eigentlich hätte die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2021 bis zum 31. Juli erledigt sein müssen. Im Rahmen des vierten Corona-Steuerhilfegesetz verlängerte die Bundesregierung die Frist bis zum 31. Oktober.

Nun spielen zwei, nicht bundesweite Feiertage in die Terminplanung mit ein: der Reformationstag am 31. Oktober und Allerheiligen am 1. November 2022.

In diesen Bundesländern ist der 31. Oktober ein Feiertag:

  • Brandenburg

  • Bremen

  • Hamburg

  • Niedersachsen

  • Mecklenburg-Vorpommern

  • Sachsen

  • Sachsen-Anhalt

  • Schleswig-Holstein

  • Thüringen

Diese Bundesländer haben am 1. November frei:

  • Bayern

  • Baden-Württemberg

  • Rheinland-Pfalz

  • Nordrhein-Westfalen

  • Saarland

In den Bundesländern, die Allerheiligen als Feiertag festgelegt haben, muss die Steuererklärung für 2021 am 2. November abgeschlossen sein. Bürger:innen der Bundesländer mit Reformationstag müssen am 1. November fertig sein. Diese Änderung im November 2022 führt sicherlich zu nur wenig Entlastung.

+++Neue Gesetze im Oktober 2022: Infektionsschutzgesetz wird angepasst+++

Vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten neue Corona-Regeln, nachdem der Bund das Infektionsschutzgesetz überarbeitet hat.

Am gravierendsten ist die Maskenpflicht von den neuen Gesetzen betroffen – allerdings nicht einheitlich. Denn während in Zukunft in Fernzügen wieder FFP2-Masken getragen werden müssen, entfällt die Maskenpflicht in Flugzeugen. In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheime bleibt die Maske Pflicht, ebenso wie die Testpflicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen.

Regelungen für den Nahverkehr, den Einzelhandel, Veranstaltungen sowie Kitas, Kindergärten und Schulen treffen die Bundesländer selbst.

Auf der Webpage "Corona-Schutzmaßnahmen – was ab Oktober gilt" der Bundesregierung können sich Bürger:innen ausführlich über alle Änderungen, die ab Oktober hinsichtlich Corona gelten, informieren.

Neue Gesetze im Oktober 2022: Impfschutz ändert sich

Auch die Regelungen den Impfstatus betreffend ändern sich ab Oktober. Wie die Bundesregierung auf ihrer Homepage informiert, gelten ab 1. Oktober nur noch folgende Personen als vollständig geimpft:

  • drei Impfungen (Abstand von mind. drei Monaten zwischen zweiter und dritter Impfung) oder

  • zwei Impfungen, wenn

    • vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte

    • vor der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte

    • nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind

Zwei Impfungen, die bisher als Grundimmunisierung galten, und eine eventuelle Infektion reichen nicht mehr aus. Mehr dazu lesen Sie hier.

Corona-Impfung: Weiterhin in Apotheken, Zahnarzt- und Tierarztpraxen möglich

Im Rahmen der neuen Gesetze, die im Oktober in Kraft treten, ist auch festgelegt, dass fachfremde Ärztinnen/Ärzte und Apotheker:innen weiter Corona-Impfungen durchrühren dürfen.

Wer sich gegen Corona immunisieren lassen möchte, kann dies bis zum 30. April 2023 in Apotheken, Zahnarzt- und Tierarztpraxen tun.

Erleichterte Arzneimittelabgabe: Verlängert ab Oktober 2022

Ursprünglich sollte die erleichterte Arzneimittelabgabe in Apotheken Ende September auslaufen. Dies wird nun nicht geschehen.

Stattdessen ist die Regelung – die es Apotheker:innen in größerem Rahmen als früher ermöglich, auf wirkstoffgleiche oder -ähnliche Alternativpräparate, andere Packungsgrößen oder Wirkstärken auszuweichen – bis zum 7. April 2023 verlängert.

Verpflichtender Heizungscheck: Teil 2 der Energieeinsparverordnung

Bereits im September trat die erste Energieeinsparverordnung in Kraft, die unter anderem das Beheizen privater Pools sowie die unnötige Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern untersagt. Teil 2 der Energieeinsparverordnung macht nun einen Heizungscheck für Hausbesitzer:innen und Eigentümer:innen von Gebäuden verpflichtend.

"Dies umfasst eine Prüfung des Heizungssystems auf grundlegende Einstellungsmängel sowie auf die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen", informiert die Bundesregierung online.

Das neue Gesetz gilt ab Oktober 2022 für zwei Jahre.

+++Gesetzesänderungen ab 1. September 2022: Tariflohn in der Pflege+++

Ab September dürfen Versorgungsverträge nur noch mit solchen Einrichtungen abgeschlossen werden, die ihre Beschäftigten mindestens nach Tarif bezahlen bzw. muss sich die Höhe des Lohns an einem entsprechenden Tarifvertrag orientieren. Dies kann zum Beispiel ein lokal geltender Flächentarifvertrag oder der Haustarifvertrag einer anderen regionalen Pflegeeinrichtung sein. Voraussetzung ist, dass diese gesetzlich als ausreichend anerkannt sind.

Ab 1. September: 300 Euro Energiepauschale

Angesichts der rasant steigenden Energiepreise möchte der Staat die Bürger:innen entlasten. Daher gibt es eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro, die einmalig ausgezahlt wird. Sie gilt für alle steuerpflichtigen Personen mit Steuerklasse 1 bis 5 und Wohnsitz in Deutschland. Das Geld wird mit dem Gehalt ausgezahlt.

Und auch diese Gruppen erhalten 300 Euro vom Staat:

  • Auszubildende

  • Studierende, die ein bezahltes Praktikum machen

  • Ehrenamtlich Arbeitende mit steuerfreien Einkünften

  • Menschen in Elternzeit, Mutterschutz und Kurzarbeit

  • Alle, die Krankengeld, Insolvenzgeld, eine Verdienstausfallentschädigung oder Transferkurzarbeitergeld erhalten

Bei Selbstständigen wird die Energiepauschale mit der Einkommensteuer-Vorauszahlung verrechnet. 

Änderung im September 2022: Ende der Corona-Kurzarbeiterregeln

In der Corona-Pandemie galten besondere Regeln für die Kurzarbeit. So musste ein Betrieb für nur zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als zehn Prozent verzeichnen. Außerdem wurden die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet, sofern die Beschäftigten in Kurzarbeit an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen konnten. Diese speziellen Regelungen treten im September außer Kraft.

Corona-Infektionsschutzgesetz läuft aus – neuer Entwurf soll ab 1.10. gelten

Zum 30. September ist Schluss mit den bisher geltenden Sonderregeln. Doch Expert:innen befürchten ein Ansteigen der Corona-Zahlen im Herbst. Deshalb haben Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) einen Entwurf erarbeitet, der ab dem 1. Oktober gelten soll.

Enthalten ist eine bundesweite Maskenpflicht für Flugzeuge und Fernverkehr sowie eine Masken- und Testpflicht in Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheimen. Über Ausnahmen für Geimpfte und andere Schutzmaßnahmen, die die Länder selbst festlegen sollen können, wird derzeit noch heftig diskutiert.

September 2022: Schluss mit dem 9-Euro-Ticket

Das bundesweit gültige Günstigticket für den Nah- und Regionalverkehr ist nur noch bis zum 30. August gültig. Es gibt einige Vorschläge, was danach kommen könnte – doch eine Nachfolgereglung ist bislang noch nicht in Sicht.

Kommt das 49-Euro-Ticket als Nachfolger?

Heiß diskutiert wird aktuell ein Vorschlag der SPD-Fraktionsführung: Diese fordert unter anderem ein bundesweit 49-Euro-Ticket als Nachfolger des 9-Euro-Tickets. "Wir wollen in Zusammenarbeit mit den Ländern ein bundesweit gültiges ÖPNV-Ticket mit einem monatlichen Preis von 49 Euro einführen, das von Bund und Ländern jeweils zu 50 Prozent getragen wird", geht es aus einem Beschlussentwurf für eine Fraktionsklausur am 1. und 2. September hervor.

Neues Gesetz ab September: E-Rezept in Apotheken

Apotheken müssen per Gesetz ab September E-Rezepte annehmen, und zwar als

  • Papierausdruck mit Rezeptcode

  • E-Rezept auf der elektronischen Gesundheitskarte

  • E-Rezept in der App

Voraussetzung ist, dass Ärztin oder Arzt ein E-Rezept ausstellt. Dies ist zurzeit nur in einigen Regionen Pflicht, bundesweit soll es zum Jahreswechsel soweit sein.

+++ Update: Schleswig-Holstein steigt aus E-Rezept aus +++

Eigentlich sollten die beiden Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe ab dem 1. September das E-Rezept bis Ende des Jahres testen. Wie die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein jedoch in den vergangenen Tagen bekannt gab, zieht sich Schleswig-Holstein aus dem Pilot-Projekt vorerst zurück. Der Grund: Probleme beim Datenschutz.

Hierzu schreibt die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig Holstein: "Die KVSH muss Ihnen mitteilen, dass der digitale Weg, den datenlosen QR-Code des E-Rezeptes per Mail- oder SMS-Verfahren an Patienten/Patientinnen oder ggf. Apotheken zu senden, seitens der Datenschutzbehörde SH untersagt worden ist. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Patient/eine Patientin dem Übermittlungsverfahren persönlich zugestimmt hat und Sie das Einverständnis in Ihrer EDV dokumentiert haben."

September 2022: Neues Gesetz zur Lebensmittel-Rückverfolgung

Unternehmen, die mit Lebensmitteln handeln oder arbeiten, müssen ab diesem Monat die elektronische Rückverfolgung an die zuständigen Behörden innerhalb von 24 Stunden gewährleisten. Dies gilt für Hersteller und Händler genauso wie für Restaurants oder Kantinen.

Zudem gilt ab Dezember 2023 die Pflicht, alle Informationen zur Lebensmittel-Rückverfolgung in einem standardisierten, maschinenlesbaren Format zu übertragen.

Quellen:

Neue Gesetze und Änderungen im September 2022: Das ändert sich für dich! in: wunderweib.de

Gesetzesänderungen im September 2022: Energiepauschale und mehr in: anwalt.de

Comeback von Corona-Regeln, Energiepauschale, TV: Was sich ab September 2022 ändert in: nordbayern.de