E-Rezept ab 1. September: Was sich jetzt beim Arzt ändert!
Bisher musste man mit dem Papier-Rezept in die Apotheke laufen, um sein Medikament zu bekommen. Nun rückt die bequeme Einlösung per E-Rezept ab dem 1. September einen Schritt näher. Was sich jetzt ändert.
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Mit dem E-Rezept kommt ab dem 1. September eine wichtige Änderung auf gesetzlich Versicherte zu. Ärztliche Verordnungen können dann elektronisch statt in Papierform an die Apotheke übermittelt werden. Dazu müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Elektronisches Rezept: Die Vorteile
Das E-Rezept soll von seiner Ausstellung bei Arzt oder Ärztin bis zur Bestellung in der Apotheke vollständig digital ablaufen. Patient:innen können das Rezept dann in der Apotheke ihrer Wahl oder auch online einfach elektronisch einreichen.
Die Vorteile: Man spart sich Wege und Zeit, denn man muss – etwa für ein Folgerezept – nicht mehr in die Arztpraxis gehen. Auch als Ergänzung zur immer öfter genutzten Videosprechstunde ist das E-Rezept ideal. Man erhält das Rezept digital und kann es dann auch elektronisch an die Apotheke senden oder es digital vorzeigen.
Mehr Sicherheit mit dem E-Rezept ab 1. September
Auch zur Medikamentensicherheit soll das E-Rezept einen Beitrag leisten. So können Wechselwirkungen der verordneten Arzneimittel schneller erkannt werden. In Zukunft soll es eine digitale Anwendung geben, mit dem Wechselwirkungen direkt geprüft werden können. Auch eine Erinnerung an die Nachbestellung der Medikamente soll es geben.
Und auch in den Arztpraxen macht das E-Rezept vieles einfacher. Die Abläufe werden schneller und unkomplizierter. Zudem verringert sich mit dem elektronischen Rezept der Papierverbrauch. Auch die Ablage und der Zugriff auf Informationen wird vereinfacht.
Voraussetzungen für das E-Rezept in der Apotheke
Für die Übermittlung der Daten kommt die sogenannte Telematik-Infrastruktur (TI) zum Einsatz. Das Informations- und Kommunikationsnetz für das Gesundheitswesen bietet höchste Sicherheit. Alle an der gesundheitlichen Versorgung beteiligten Institutionen und Einrichtungen sind darüber vernetzt.
Darüber hinaus müssen auch Patient:innen, Apotheken, Kliniken und Arztpraxen über die notwendigen digitalen Voraussetzungen verfügen. Dazu gehören zum Beispiel Smartphones, die den sogenannten NFC-Übertragungsstandard unterstützen – sie müssen mindestens mit den Betriebssystemen iOS 12 bzw. Android 16 ausgestattet sein. Auf Seiten von Apotheken & Co. muss die entsprechende Software vorhanden sein.
E-Rezept-App & Co.: So funktioniert‘s
Sind die technischen Voraussetzungen erfüllt, gibt es drei Wege, um das E-Rezept einzulösen:
Mit der E-Rezept-App: Nach Ausstellung des Rezeptes wird ein Code auf das Smartphone des Patienten bzw. der Patientin geschickt. Die App soll in Zukunft noch weitere Features erhalten, wie den Wechselwirkungs-Check oder eine Familienfunktion, um Rezepte für Angehörige zu verwalten.
Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK): Vor Ort in der Apotheke können die Daten über die Karte abgerufen werden. Dafür muss jedoch auch die eGK über die NFC-Funktion verfügen.
Mit einem Papierausdruck: Mit einem ausgedruckten elektronischen Code können Menschen, die kein Smartphone besitzen, ihr E-Rezept einlösen.
E-Rezept: Ab wann kommt es endgültig?
Zum 1. September wird das deutsche Gesundheitssystem zwar einen Schritt digitaler. Die Praxen sind jedoch noch nicht verpflichtet, E-Rezepte auszustellen. Lediglich in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe soll es bereits ab 1. September eine Pflicht für Ärzt:innen geben, schon jetzt E-Rezepte ausstellen zu müssen.
Update: Wie die kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) jetzt jedoch mitteilt, zieht sich das Bundesland aus dem E-Rezept-Pilotprojekt zurück. Der Grund: Probleme beim Datenschutz. Eine Verpflichtung zum E-Rezept ab dem 1. September gibt es hier somit noch nicht!
Im gesamten Bundesgebiet soll die Umstellung ab 2023 kommen. Das E-Rezept gilt dann für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland. Aber auch für Privatpatient:innen soll es eine Lösung geben, die zurzeit noch entwickelt wird.
Quelle:
Ab September: Das ändert sich beim Arztbesuch in: infranken.de