Diese Gesetzesänderungen gibt es 2023
Im Jahr 2023 treten neue Gesetze und Änderungen in Kraft. Auch der Medizinbereich ist betroffen. Alle Infos im Überblick.

In den letzten Monaten wurden einige Reformen beschlossen, die 2023 greifen. Das ändert sich alles.
Änderungen im medizinischen Bereich
Die folgenden Neuheiten werden im Jahr 2023 eingeführt:
Die eAU wird eingeführt
Wer gesetzlich versichert und im nächsten Jahr krank ist, muss seinem Arbeitgeber oder seiner Arbeitgeberin keine ausgedruckte AU-Bescheinigung mehr vorlegen. Arbeitgebende müssen ab 2023 am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilnehmen, das heißt die Krankschreibung wird von der Arztpraxis künftig elektronisch an die Versicherung und von dieser digital an die Arbeitgebenden übermittelt.
Keine Impfplicht mehr für Pflegekräfte
Seit März gilt eine Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen – diese fällt 2023 wieder weg. Voraussichtlich soll dies gleich zum 01. Januar geschehen.
Höhere Krankenkassenbeiträge ab 2023
Die Krankenkassenbeiträge können sich im Schnitt von 15,9 auf 16,2 Prozent erhöhen, weil der Richtwert für den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz steigt. Doch es besteht keine Pflicht zur Erhöhung der Beiträge – jede Kasse entscheidet selbst, ob Kund:innen ab Januar mehr bezahlen müssen.
Neuheiten im Sozialwesen
Auch im sozialen Bereich gibt es nächstes Jahr mehrere Änderungen für Bürger:innen:
Bürgergeld ersetzt Hartz-IV
Im Januar löst das Bürgergeld das Hartz-IV-System ab – die Bezüge in der Grundsicherung erhöhen sich um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten dann 502 Euro. Zudem steigt das Schonvermögen für Ersparnisse, bis zu 15.000 Euro pro Person bleiben geschützt. Ab Juli soll außerdem die Vermittlung von Arbeitslosen in dauerhafte Berufe statt Helferjobs stärker von den Jobcentern gefördert werden.
Änderungen beim Kindergeld und Kinderfreibetrag
Ab 01.01. gilt für Kinder ein einheitliches Kindergeld von 250 Euro. Für das erste und zweite Kind ist das ein Plus von 31 Euro, für das dritte um 25 Euro pro Monat.
Zudem erhöht sich der Kinderfreibetrag um 404 Euro auf 8.952 Euro. 2024 soll es eine weitere Erhöhung um 360 Euro geben.
Erhöhung der Rente
Bislang gibt es keine finalen Daten – doch laut dem momentanen Stand sollen in Westdeutschland die Renten im Juli um rund 3,5 Prozent und in Ostdeutschland um rund 4,2 Prozent steigen. Zudem dürfen Rentner:innen unbegrenzt zu ihrer Altersrente dazuverdienen. Wenn eine Erwerbsrente bezogen wird, dürfen 17.823,75 Euro brutto pro Jahr verdient werden. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung 35.647,50 Euro.
Mehr Wohngeld für berechtigte Haushalte
Wer keine Sozialleistungen bezieht, aber trotzdem wenig Geld hat, kann Wohngeld beantragen. Bisher erhalten 600.000 Haushalte dieses, im nächsten Jahr sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Zudem soll das Wohngeld um durchschnittlich 190 Euro im Monat erhöht werden, sodass im Schnitt rund 370 Euro pro Haushalt zur Verfügung stehen.
Finanzielle Veränderungen
2023 gibt es viele neue Werte, wenn es um Steuern geht. Aber auch sonst kommen einige finanzielle Änderungen. Ein Überblick:
Höhere Homeoffice-Pauschale
Statt maximal 120 Homeoffice-Tage können nächstes Jahr 200 geltend gemacht werden – mit fünf Euro pro Tag liegt die Höchstgrenze dann bei 1000 statt 600 Euro Homeoffice-Pauschale, die bei der Steuererklärung angesetzt werden kann. Die Pauschale zählt allerdings zu den Werbekosten, für die allen Steuerzahlenden sowieso 1200 Euro angerechnet werden – das bedeutet es profitieren nur Arbeitende, die mit der Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommen.
Änderungen bei der Einkommenssteuer
Der steuerliche Grundfreibetrag regelt die Summe des Einkommens, bis zu der keine Steuer gezahlt werden muss. Dieser erhöht sich im neuen Jahr um 561 Euro auf 10.908 Euro. Während man bislang bei einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlen muss, ist dieser dann erst ab 62.810 Euro fällig.
Steigerung der Tabaksteuer
Wer 2023 eine Schachtel mit 20 Zigaretten kauft, muss im Schnitt 18 Cent mehr bezahlen. Auch die Steuer auf Zigarillos und Tabak steigt.
Steuervergünstigungen für Autogas
Die Steuervergünstigung für Autogas, LPG, läuft 2023 aus. Es gilt wieder der reguläre Steuersatz von 409 Euro je Tonne – laut ADAC sind die Steuern aber immer noch günstiger als für Benzin oder Diesel.
Verlängerte Frist für die Grundsteuererklärung
Wegen des schleppendes Eingangs der Grundsteuererklärungen von Haus- und Wohnungsbesitzenden wird die Frist zur Abgabe bis Ende Januar verlängert.
Höherer Sparerpauschalbetrag
Der Sparerpauschalbetrag, auch Sparerfreibetrag genannt, steigt 2023 von 801 Euro auf 1000 Euro. Bei Ehepartner:innen erhöht er sich von 1.602 auf 2.000 Euro.
Einmalige Energiepauschale für Studierende
Zur Milderung der rundum gestiegenen Kosten soll 2023 eine Pauschale von 200 Euro an Studierende und Fachschüler:innen ausgezahlt werden. Alle 2,95 Millionen zum 01.12.2022 immatrikulierten Studierenden an einer Hochschule in Deutschland können einen Antrag darauf stellen – die Auszahlung erfolgt voraussichtlich Anfang des Jahres.
Strom- und Gaspreisbremsen treten in Kraft
Ab März sollen die geplanten Preisbremsen für Strom und Gas wirken. Gasverbraucher:innen sollen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs brutto 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen. Beim Strom sollen es 40 Cent je Kilowattstunde sein. Auch wenn die Vergünstigungen erst ab März starten, sollen sie auch rückwirkend für Januar und Februar greifen.
Höhere Klimaabgaben fürs Heizen
Ab Januar müssen sich mehr Vermieter:innen an der Klimaabgabe der Mietenden beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis, der helfen soll den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken, wird dann aufgeteilt: Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter oder die Vermietern zahlen.
Förderung von E-Autos sinkt
Bisher haben Käufer:innen von Plug-in-Hybridfahrzeugen eine Förderung durch den Bund bekommen, diese fällt ab 2023 weg. Auch die Prämien für reine Stromfahrzeuge sinken, Privatpersonen erhalten für neue E-Autos mit einem Listenpreis von 40.000 Euro nur noch 4.500 Euro Zuschuss statt wie bisher 6.000. Ein Listenpreis bis 65.000 Euro wird mit 3.000 Euro unterstützt, statt wie bis Ende des Jahres 2022 mit 5.000 Euro.
Neue Berechnung der LKW-Maut
Die Lastwagen-Maut wird in Deutschland im neuen Jahr angehoben. Unter stärkerer Berücksichtigung der Kosten für Lärmbelästigung und Luftverschmutzung werden die Sätze neu berechnet.
Höhere Verdienstgrenze bei Midi-Jobs
Arbeitnehmende von Midi-Jobs dürfen ab nächstem Jahr 2000 Euro statt 1600 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze müssen Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Sonstige Gesetzesänderungen
Darüber hinaus treten 2023 noch weitere neue Gesetze und Änderungen in Kraft:
Endgültiger Atomausstieg
Wegen der Energiekrise wurde die Laufzeit einiger Atommeiler noch einmal verlängert – doch Mitte April sollen die letzten deutschen Kraftwerke vom Netz gehen. Das sind die folgenden drei: Isar 2, Neckarwestheim 2, Emsland.
Änderungen bei Photovoltaikanlagen
Im Zuge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 gibt es Vereinfachungen für Besitzende von Solaranlagen: Die Pflicht einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu lassen entfällt dann für einige Anlagen.
Das 49-Euro-Ticket kommt
Der Nachfolger des 9-Euro-Tickets startet im nächsten Jahr – wann, ist jedoch noch nicht bekannt, wahrscheinlich im Frühjahr. Für 49 Euro pro Monat kann man dann mit dem öffentlichen Personennahverkehr deutschlandweit unterwegs sein.
Neues Lieferkettengesetz für Unternehmen
Für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden gilt ab 2023 das Lieferkettengesetz. Das Ziel: Der Schutz der Menschenrechte in internationalen Lieferketten. Firmen sind dann verpflichtet, auf Missstände bei einem ausländischen Materialeinkauf zu reagieren. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften erhalten die Möglichkeit, bei Verstößen Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten.
Einführung einer Mehrwegpflicht
In Restaurants, Bistros und Cafés wird es im neuen Jahr zur Pflicht, Getränke und Speisen auch für unterwegs in Mehrwegbehältern anzubieten.