Der Impfpass: Diese Informationen sollten Sie kennen

Der Impfpass ist ein sehr wichtiges Dokument, der alle Impfungen auflistet, die vorgenommen wurden. Doch was muss eigentlich wirklich im Impfpass stehen und was sollte ich tun, wenn ich den Pass verliere? Praxisvita klärt auf.
Wenn man den Impfpass einmal braucht, ist er meist nicht zu finden – dabei ist das kleine gelbe Heft ein wichtiges Dokument. Daher sollte der Impfpass immer an einem Ort liegen, an dem man ihn leicht wiederfindet. Beispielsweise bei anderen wichtigen Dokumenten wie der Geburtsurkunde oder der Steuernummer.
Der Impfpass – ein lebenslanger Begleiter
Wenn Sie ohnehin einen Termin bei Ihrem Allgemeinmediziner haben, ist das eine gute Gelegenheit, den Impfpass mitzunehmen und ihn direkt auf eventuell ausstehende Schutzimpfungen kontrollieren zu lassen. Anhand des Passes kann der Arzt genau sehen, wann welche Impfungen vorgenommen wurden und welche aufgefrischt werden sollten. Zu den Krankheiten, gegen die man sich impfen kann und die im Laufe des Lebens Auffrischungen benötigen, zählen beispielsweise Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Masern, Röteln, Mumps, Kinderlähmung, Windpocken und Hepatitis B. Auch Immunisierungen wie Reiseimpfungen werden im Impfpass eingetragen. Daher sollte er ein Leben lang fortgeführt werden – denn wenn Sie beispielsweise einmal den Arzt wechseln, kann auch dieser so jede Impfung nachvollziehen.

Da Impfungen auch in der Krankenakte vermerkt werden, ist es nicht so schlimm, wenn Sie den Impfpass bei einem Termin einmal zu Hause vergessen. In der Regel wird der Arzt dann darum bitten, das Dokument später noch einmal vorbeizubringen, damit die Impfung nachgetragen werden kann. Die Krankenakte muss vom Arzt mindestens zehn Jahre lang aufgehoben werden. Sollten Sie zwischendurch also den Arzt wechseln, bitten Sie in der alten Praxis darum, dass Ihre Krankenakte an die neue geschickt wird. So ist auch vorgesorgt, falls Sie Ihren Impfpass einmal verlieren sollten.
Rechtliche Aufklärung bei einer Impfung
Vor einer Impfung ist Ihr Arzt rechtlich dazu verpflichtet, Sie über die Schutzimpfung vollumfänglich und in verständlicher Weise zu informieren. Ziel ist es, alle Faktoren, die eine Entscheidung für oder gegen die Impfung beeinflussen könnten, zu nennen. Dazu gehören beispielsweise alle Informationen zu der Krankheit, gegen die die Impfung schützen soll, welcher Impfstoff verwendet wird, wie lange der Schutz anhält und welche Nebenwirkungen auftreten können. Bei Kindern reicht es, wenn ein Erziehungsberechtigter entsprechend aufgeklärt wird – solange dem Arzt keine Tatsachen bekannt sind, durch die man annehmen müsste, dass der zweite Erziehungsberechtigte etwas gegen die Impfung einzuwenden hätte.
Ist eine doppelte Impfung schädlich?
Geht der Impfpass einmal verloren und sind Patienten unsicher, ob sie eine bestimmte Impfung schon bekommen haben oder ob der Schutz noch anhält, wird der Arzt in der Regel nachimpfen. Eine Impfung kann fast beliebig oft wiederholt werden, ohne dass sie zu Schäden führt. Eine weitere Möglichkeit, um vorgenommene Impfungen festzustellen, ist auch ein Bluttest auf entsprechende Antikörper. Ein solcher Test eignet sich aber nicht in jedem Fall – bei manchen Impfungen sind generell keine Antikörper im Blut nachweisbar. Und: Wenn ein Schutz vorhanden ist, kann man nur anhand der Blutuntersuchung nicht sagen, für wie lange dieser noch gilt. Es muss also ohnehin nachgeimpft werden.
Sie haben Ihren Impfpass verloren? Unser Video verrät, was in diesem Fall zu tun ist.
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