Corona: Zwei Jahre Schutz nach Infektion mit dieser Variante

Das Risiko einer Omikron-Infektion kann um 40 Prozent reduziert werden, fanden Forschende in einer Studie heraus. Die Voraussetzung: Eine vorherige Infektion mit einer anderen Corona-Variante. Welche das ist und was noch festgestellt wurde.

Corona-Test
Wer mit einer bestimmten Corona-Variante infiziert war, soll künftig besser vor Omikron geschützt sein Foto: iStock/Fahroni

Alle Neuigkeiten rund um die Pandemie hier im Corona-News-Ticker!

+++21.03. Natürliche Immunität gegen Omikron+++

Das kanadische Forschungsteam stellt ihre Studie Mitte April beim Europäischen Kongress für klinische Mikrobiologie und Infektionskrankheiten in Kopenhagen vor. Zuvor veröffentlichten sie bereits erste Ergebnisse. Und die sind beachtlich: Wer in der ersten Corona-Welle zwischen März und September 2020 mit dem Wildtyp von Sars-CoV-2 infiziert war, erkrankte danach deutlich seltener an der hochansteckenden Variante Omikron. Die Untersuchungen liefen bis zum Mai 2022 – nach zwei Jahren war das Risiko einer Infektion noch immer um 40 Prozent reduziert.

Ältere weniger betroffen als Jüngere

Zudem fanden die Forschenden heraus, dass das Ansteckungsrisiko bei Menschen ab 50 Jahren geringer war als bei Jüngeren. Ein möglicher Grund sei die frühen Impfung dieser Personengruppe – laut den Wissenschaftler:innen habe sich das Risiko dadurch um 24 bis 65 Prozent reduziert. Die Zahlen beruhen jedoch nur auf Schätzungen, denn der Anteil der ungeimpften Proband:innen war sehr gering.

Darüber hinaus kamen die Forschenden zu der überraschenden Erkenntnis, dass unabhängig von früheren Infektionen die Wahrscheinlichkeit sich mit Omikron zu infizieren bei den 50- bis 64-Jährigen um 36 Prozent geringer war als bei den 18- bis 49-Jährigen. Bei den über 65-Jährigen waren es sogar 66 Prozent weniger.  

Rückschlüsse der Forschenden bestätigen frühere Theorien

Der Wildtyp verursacht im Vergleich zu Omikron schwerere Krankheitsverläufe. Daraus schließen die Forschenden, dass stärkere Beschwerden während der Infektion zu einem besseren Schutz vor weiteren Ansteckungen führen. Dies wurde bereits vermutet und ist nun wissenschaftlich bewiesen.

+++20.03. Genetische Nachweise gefunden+++

Viele Fachleute gehen davon aus, dass das Coronavirus auf natürliche Weise entstanden ist. Andere behaupten, es sei durch einen Laborfehler gezüchtet worden. Doch welche Theorie stimmt?

Eine eindeutige Antwort gibt es (noch) nicht. Dennoch berichtet Focus nun von neuen, bisher unveröffentlichten Daten über genetische Nachweise in einem Tier, das auf dem Huanan Seafood Wholesale Market in Wuhan verkauft wurde. Französische Forschende fanden genetische Sequenzen in einer Virologie-Datenbank, die auf dem Lebensmittelmarkt gesammelt wurden. Prompt wurden diese entfernt – auf Wunsch der chinesischen Forschenden. Doch die Daten sollen entscheidende Hinweise auf den Ursprung des Coronavirus liefern können.

Marderhunde sollen das Virus übertragen haben

Bisher wurden Schlangen oder Fledermäuse als Virusträger vermutet. Der neuen Analyse zufolge sollen es jedoch illegal verkaufte Marderhunde gewesen sein, die das Virus Ende 2019 übertragen und möglicherweise ausgeschieden haben.

Die Wissenschaftler:innen fordern nun das China Center for Disease Control and Prevention (CDC) auf, die genetischen Sequenzen öffentlich zu machen. Würde dies geschehen, kann der Virusursprung drei Jahre nach dem Pandemieausbruch endgültig bestimmt werden.  

+++15.03. Nur wenig genehmigte Fälle von Impfschäden+++

6.682 Menschen sollen seit dem Beginn der Impfkampagne einen Antrag auf Anerkennung von Impfschäden gestellt haben. Überprüft wurden bislang 2.360 Fälle. Davon genehmigt: 285 (zwölf Prozent). Abgelehnt: 2.075. Die restlichen Anträge seien noch in der Prüfphase oder würden von den Antragstellenden nicht mehr verfolgt werden. Mit 1.617 wurden die meisten Anträge in Bayern gestellt.

Zahl der Impfschäden verhältnismäßig gering

Bundesweit wurden laut dem Impfdashboard bisher 192,2 Millionen Impfdosen verabreicht (Stand 13.03.2023). 63,6 Millionen Personen, das entspricht 76,4 Prozent der Bevölkerung, sind damit grundimmunisiert. 52,1 Millionen Menschen (62,6 Prozent) haben eine oder mehrere Auffrischungsimpfungen erhalten. In Bremen herrscht mit 88,3 Prozent die höchste Grundimmunität, gefolgt von Hamburg mit 84,5 Prozent und Saarland mit 82,4 Prozent. Das Schlusslicht stellt Sachsen mit 65,1 Prozent dar.

Feststeht: Bei 192,2 Millionen Impfdosen sind 6.682 Anträge auf Anerkennung von Impfschäden nur ein sehr geringer Teil.

Diese Impfschäden wurden vor allem anerkannt

Anerkannt wurden bislang vor allem vier Arten von Impfschäden:

  • Herzprobleme, z.B. Myokarditis

  • Hirnfunktionsstörungen

  • Hirnvenenthrombosen

  • Neurologische Schäden

Zudem klagten Betroffene über erhöhte Blutungsneigungen, Narben am Impfarm, Inkontinenz, Lähmungen oder Embolien.

+++14.03. Inzidenz bildet Infektionsgeschehen kaum mehr ab+++

Aktuell liegt die 7-Tages-Inzidenz laut RKI in Deutschland bei 48,6. Seit Freitag ist sie damit leicht gesunken. Allerdings: Immer weniger Personen lassen sich testen bzw. melden einen positiven Test. Die Dunkelziffer dürfte daher um einiges höher liegen – die Inzidenz spiegelt das wahre Infektionsgeschehen kaum mehr wider.

Steigende Fälle auf den Intensivstationen

Einen steigenden Trend verzeichnen die Expert:innen dennoch gerade: Die Zahl der coronabedingten Intensivpatient:innen hat sich erhöht. Im Wochenvergleich ist sie laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft vergangene Woche um knapp acht Prozent gestiegen, die Krankenhäuser in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern wurden nicht berücksichtigt.

Bundesweit befinden sich dem DIVI-Intensivregister Tagesreport vom 13.03.2023 zufolge 1.170 Kinder und Erwachsene in intensivmedizinischer Behandlung, 360 davon werden invasiv beatmet. Im Vergleich zu Anfang Februar hat sich der Anteil der Corona-Patient:innen auf den Intensivstationen damit fast verdoppelt.

+++10.03. Neue Variante EG.1: Fast 100 Infektionen in einer Woche+++

Über 60 Prozent der Corona-Infektionen sind im Nachbarland Österreich auf die noch relativ neue Variante XBB.1.5 zurückzuführen. Dieser Anteil könnte sich bald verändern – denn nun wurde schon wieder eine neue Mutation gefunden: EG.1, auch bekannt als XBB.1.9.2.1. Die sogenannte Schwesternlinie zu XBB.1.5 war innerhalb einer Woche für fast 100 Neuinfektionen verantwortlich.

EG.1 gefährlicher als XBB 1.5?

Bereits bei der Omikron-Sublinie XBB.1.5 schätzten die Expert:innen die Schnelligkeit der Ausbreitung als enorm hoch ein. Den aktuellen Forschungen zufolge soll sich EG.1 nun sogar noch schneller ausbreiten. Der Grund: Die Mutation 486 im Spike-Protein. Diese sorgt für eine bessere Bindung am ACE2-Rezeptor und vereinfacht das Eindringen in die Wirtszelle.

Grund zur Sorge vor einer neuen Corona-Welle und Pandemie gibt es derzeit aber wohl noch nicht. Konkrete Daten zum Verlauf einer EG.1-Infektion liegen zwar noch nicht vor, es wird allerdings mit einer ähnlichen Krankheitsschwere wie bei XBB.1.5 gerechnet – bei der es keine Veränderung gegenüber vorangegangenen Corona-Varianten gab.

Bundesweite Inzidenz: Dunkelziffer zehnfach höher

Eine Ausbreitung von EG.1 wurde bislang nur in Österreich gemeldet. Mit der aktuellen Skisaison wird die Sublinie jedoch sicherlich auch schnell in Deutschland auftreten. Doch auch unabhängig von der neuen Variante gibt es hierzulande nach wie vor sehr viele Corona-Infektionen. Die bundesweite Inzidenz liegt zwar „nur“ bei 50,3, die Dunkelziffer liege jedoch um ein Vielfaches höher, betont der Immunologe Prof. Carsten Watzl im Interview mit der Tagesschau:

„Wenn ich eine Inzidenz von 50 angebe, ist die natürlich massiv unterschätzt. Man kann davon ausgehen, dass die Dunkelziffer etwa zehnfach höher ist. Dann wären wir bei einer Inzidenz von 500. Im Vergleich in der Erkältungssaison haben wir aktuell eine Rate von akuten Atemweginfektionen von rund acht bis neun Prozent. Würde man das in eine Inzidenz übersetzen, würde das bedeuten, wir liegen bei einer Inzidenz von 8000 bis 9000 für die allgemeinen Erkältungsviren.“

+++07.03. Eine Ambulanz für alle+++

Vor knapp einem Jahr wurde die Long-Covid-Ambulanz in Koblenz (Rheinland-Pfalz) eröffnet. Das Ziel: Menschen, die unter anhaltenden Beschwerden nach einer Coronainfektion leiden, zu unterstützen. Mindestens zehn Prozent aller Covid-19-Erkrankten leiden oder litten unter Symptomen, die nach der Infektionszeit über mehrere Wochen oder Monate anhielten. Bei zwei Prozent kam es zu anhaltenden schweren Beeinträchtigungen.

Astrid Weber, Leiterin dieser landesweit einzigen Long-Covid-Ambulanz, erzählt gegenüber DPA von Kindern und jungen Erwachsenen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Von Menschen, die unter chronischer Erschöpfung, Belastungsschwäche und Atemnot leiden. Die Alterspanne der Betroffenen reiche dabei von 12 bis 83 Jahren, das Durchschnittsalter liege bei 44 Jahre. Dreiviertel der Patient:innen seien Frauen.

Wartezeit wird immer länger – dringender Handlungsbedarf

Bislang seien nach Angaben der Leiterin 320 Fälle behandelt worden, jede Woche gebe es etwa 30 neue Anfragen. Die Wartezeit für die Ambulanz betrage bereits jetzt ein Jahr – eine Schließung der Warteliste sei mittlerweile nicht vollkommen ausgeschlossen. Die Nachfrage ist bei dieser Bilanz sicher, das Angebot hingegen begrenzt.

Das Ziel von Gesundheitsminister Clemens Hoch: In jeder Großstadt eine spezielle Long-Covid-Anlaufstelle etablieren. Auch Karl Lauterbach plant, in die Forschung von Long-Covid zu investieren. Mehrere Millionen Euro seien angedacht, zudem die Errichtung eines weiteren Kompetenzzentrums für das Post-Covid-Syndrom an der Universitätsklinik Mainz.

+++ 03.03. Stark steigende Neuinfektionen in mehreren Bundesländern+++

Die bundesweite 7-Tages-Inzidenz ist erneut gestiegen, um 14 Prozent auf 118,9. Vor allem in drei Bundesländern schnellen die Corona-Neuinfektionen in die Höhe: in Rheinland-Pfalz ist die Inzidenz um 36 Prozent im Vergleich zur Vorwoche gestiegen, in Nordrhein-Westfalen um 35 Prozent und im Saarland um 34 Prozent. Betroffen sind vor allem 20- bis 29-Jährige.

Immer noch Nachwirkungen des Karnevals

Die Angaben beziehen sich jedoch nur auf die im Labor nachgewiesenen Fälle – es wird zusätzlich mit einer sehr hohen Dunkelziffer gerechnet. Vor allem Städte wie Köln, in denen kürzlich Karneval gefeiert wurde, vermutet man bis zu zehnmal höhere Werte als offiziell gemessen.

Trotz der steigenden Inzidenzen gebe es laut Robert Koch-Institut bislang keine Auffälligkeiten, was die Krankenhauseinweisungen angeht. Auch die Zahl der Arztbesuche wegen akuter Atemwegserkrankungen sei stabil geblieben und liege auf einem Niveau wie in den Jahren vor der Pandemie. Bei den jüngst zunehmenden Virusvarianten werde nach wie vor keine erhöhte Krankheitsschwere beobachtet.

+++01.03. Vorletzte bundesweite Corona-Verordnung ausgelaufen+++

Immer mehr Normalität kehrt zurück. Nun ist die vorletzte Corona-Verordnung beendet, die letzte soll es am 7. April tun. Welche Änderungen ab heute konkret gelten:

Masken- und Testpflicht im Gesundheitswesen

Ab heute gelten keine Testpflichten für den Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen mehr. Für Beschäftigte endet zudem die Maskenpflicht in Praxen und Kliniken, in Pflegeheimen wird sie neben dem Personal auch für Bewohnende beendet. Lediglich für Besuchende bleibt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorerst weiter bestehen.

Darüber hinaus schließen mit dem Ende der Testpflicht ab heute weitere Corona-Teststellen – vereinzelt bleiben die Angebote jedoch noch bestehen.

Positiver Corona-Test: Was gilt für Arbeitnehmende?

In Deutschland gibt es für den Fall einer Coronainfektion keine Isolationspflicht mehr. Das bedeutet prinzipiell auch, dass positiv getestete Beschäftigte ab heute regulär zur Arbeit kommen müssen. Die Voraussetzung: Symptomfreiheit.

Arbeitgebende können dabei individuell mit an Corona erkrankten Mitarbeitenden umgehen – so dürfen sie Betroffenen weiterhin Homeoffice ermöglichen oder ein Einzelbüro am Arbeitsplatz zuteilen. Auch möglich: Der Vorschlag Überstunden abzubauen oder Resturlaub zu nehmen. Einheitlich gilt die Maskenpflicht für Infizierte am Arbeitsplatz.

Krankschreibung bei einer Coronainfektion

Der Änderung zum Erscheinen bei der Arbeit trotz Coronainfektion liegt u.a. zugrunde, dass Arztpraxen ab heute keine positiv getesteten Personen mehr krankschreiben dürfen – es sei denn, es liegen Symptome vor. Fortan wird die Krankschreibung dann jedoch nicht mehr wegen des positiven Tests, sondern aufgrund von Husten, Fieber & Co. ausgestellt.

+++27.02. Unklare Entstehung des Coronavirus+++

Auch drei Jahre nach Pandemieausbruch wird immer noch daran geforscht, wie das Coronavirus eigentlich entstanden ist. Die Meinungen verschiedener US-Behörden gehen dabei weit auseinander. Einige wollen sich sicher sein, dass das Virus auf natürliche Weise durch Tiere übertragen wurde. Andere streiten dies ab oder sind sich unsicher.

Nun soll das US-Energieministerium laut dem gestrigen „Wall Street Journal“ den potenziellen Ursprung des Virus neu beurteilt haben.

Geheime Dokumente führen zu neuer Ursprungserklärung

Dem Weißen Haus und wichtigen Mitgliedern des Kongresses soll ein als Verschlusssache eingestufter Geheimdienstbericht vorgelegt worden sein. Demnach gehe das US-Energieministeriums nun davon aus, dass das Coronavirus durch eine Laborpanne entstanden sei. Wie DPA berichtete, sagte der nationale Sicherheitsberater von Präsident Joe Biden, Jake Sullivan, dass er diesen Bericht weder bestätigen noch zurückweisen könne. Auf den Ursprung des Virus gebe es „noch keine endgültige Antwort der Geheimdienste“.

Dennoch hat sich das Energieministerium der Laborpannen-Theorie angeschlossen – wie zuvor bereits die Bundespolizei FBI. China wies bislang jegliche Vorwürfe zu einem möglichen Laborunfall zurück.

+++24.02. Bundesweiter Anstieg der Neuinfektionen+++

In seinem gestern veröffentlichten Wochenbericht meldet das Robert Koch-Institut einen erneuten Anstieg der Corona-Fallzahlen. Im Vergleich zur Vorwoche ist die bundesweite Inzidenz um elf Prozent gestiegen und liegt nun bei 114,6. Die Dunkelziffer dürfte dabei noch um einiges höher liegen, denn immer weniger Menschen lassen sich offiziell testen und melden ihre Infektion an das RKI.

Als Grund für die zunehmenden Ansteckungen liegt der kürzlich beendete Karneval nahe. Laut dem RKI sei die zukünftige Entwicklung von Covid-19 und der Grippe im Zusammenhang mit Großveranstaltungen und den weiteren geplanten Lockerungen „aktuell schwer vorherzusagen“.

Saarland: Spitzenreiter bei der 7-Tages-Inzidenz

In einem Bundesland steigt die Zahl der Neuinfektionen von Tag zu Tag sprunghaft an: Saarland verzeichnet aktuell einen Wert 177,8, gestern waren es noch 161,1 und vorgestern 143,2. Hessen liegt mit einer Inzidenz von 161,5 knapp dahinter, gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit 147,9. Die geringste Inzidenz haben momentan Hamburg mit 53,1 und Sachsen mit 53,2.

Corona-Varianten im Wandel

Lange dominierte die Omikron-Linie BA.5 – doch das scheint sich nun langsam zu ändern. In den aktuellen Stichproben geht ihr Anteil weiter zurück. Ein Anstieg wurde dafür bei XBB.1 inklusive den Sublinien registriert. Die Corona-Variante machte einen Anteil von 26 Prozent der untersuchten Proben aus. Mit 21 Prozent lag die Linie BA.2 einschließlich der Sublinien dahinter.

+++23.02. Corona: Frau wegen fahrlässiger Tötung angeklagt +++

In Hildesheim hat am Dienstag ein Prozess gegen die ehemalige Mitarbeiterin eines Pflegeheims begonnen. Der Frau wird vorgeworfen, ihren Impfpass gefälscht und eine doppelte Corona-Impfung vorgetäuscht zu haben. Dies hat die Angeklagte bereits zugegeben.

Im November 2021 hat sie sich mit dem Virus angesteckt, aber nichts von der Infektion bemerkt. Daraufhin habe die Frau, die als Alltagsbegleiterin mit den Pflegebedürftigen Kontakt hatte, eine Infektionskette ausgelöst, so der Vorwurf. Dies hatte tödliche Folgen.

Drei Bewohnerinnen starben

Hätten die Verantwortlichen in dem Heim gewusst, dass die Mitarbeiterin nicht geimpft war, hätte diese nicht zur Arbeit kommen kommen dürfen, sobald in ihrem Umfeld eine Corona-Infektion aufgetreten wäre. Da sie die Impfung vorgetäuscht und das Virus ins Heim gebracht habe, seien drei Bewohnerinnen im Alter von 80, 85 und 93 Jahren gestorben, so die Anklage.

Ein Todesfall stehe laut rechtsmedizinischer Untersuchung in direktem Zusammenhang mit der Corona-Erkrankung. Dafür muss sich die Frau wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Bei den anderen beiden Toten könne eine andere Ursache nicht ausgeschlossen werden, weswegen der Vorwurf hier auf fahrlässige Körperverletzung lautet. Die Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Impfschäden? Biontech muss sich im März verantworten

Wegen angeblicher Impfschäden steht das Pharmaunternehmen Biontech ab Mitte März vor Gericht. Dies berichtete die „Welt am Sonntag“. Geklagt hatte eine 57-jährige Frau aus Frankfurt. Durch die Impfung sei ihr Herz geschädigt worden, weshalb sie nun Schadensersatz verlangt.   

Biontech erklärte dazu, dass solche Fälle immer überprüft würden. Die Informationen der Betroffenen würden jedoch nicht genügen, um die Sachlage zu klären. Neben diesem Prozess gegen die Pharmafirma stehen dem Bericht nach weitere in Frankenthal, Düsseldorf und München an.

Corona-Expertenrat bleibt vorerst

Obwohl die letzten Corona-Schutzmaßnahmen in den kommenden Monaten auslaufen, soll der Expertenrat weiterhin bestehen bleiben. Eine Regierungssprecherin erklärte, dass es aktuell nicht geplant sei, ihn aufzulösen. Ende 2021 wurden 19 Wissenschaftler:innen vom Kanzleramt beauftragt, zu den Corona-Maßnahmen Stellung zu nehmen. Bis heute hat der Rat zwölf Stellungnahmen abgegeben. Die letzte wurde im August 2022 veröffentlicht.

Im April ist Schluss mit den Corona-Schutzmaßnahmen

Aktuell ist geplant, die staatlich verordneten Schutzmaßnahmen in zwei Stufen auslaufen zu lassen: Ab 1. März gibt es keine Masken- und Testpflicht im Gesundheitswesen mehr, ab 7. April brauchen die Besucher:innen von Praxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen dann auch keine Maske mehr zu tragen.

+++22.02. Saarland ändert Testpflicht bei Besuchen von Pflegeeinrichtungen+++

Mit dem heutigen Tag tritt die Änderung in Kraft: Besuchende von medizinischen Einrichtungen benötigen im Saarland nur noch eine mündliche Selbstauskunft über ein negatives Corona-Testergebnis. Dieser dürfe dabei maximal 24 Stunden alt sein.

Auch für Beschäftigte gelte diese Änderung – und darüber hinaus, dass sie, wenn sie nicht auf Stationen oder in Bereichen mit besonders vulnerablen Patient:innen arbeiten, von der dreimal wöchentlichen Testpflicht künftig befreit würden. Ein Test pro Kalenderwoche reiche aus, das Ergebnis kann ebenfalls mündlich übermittelt werden. Die Änderung ist eine Reaktion auf die bundesweiten Anpassungen des Infektionsschutzgesetzes ab 1. März, nach denen erwartet werde, dass zahlreiche Teststationen schließen würden.

Brandenburg: Letzte Regeln fallen zum 1. März

Mittlerweile sind die meisten Corona-Schutzmaßnahmen beendet. Von den wenigen bestehenden schafft Brandenburg nun weitere ab: die Maskenpflicht für Besuchende in Räumen von Obdachlosenunterkünften und Flüchtlingseinrichtungen sowie die Testpflicht für ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte in diesen Institutionen, psychiatrischen Krankenhäusern und Jugend- und Seniorenheimen. Die Corona-Verordnung wird damit komplett aufgehoben, lediglich die bundesweite Maskenpflicht für Besuchende in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt weiter.

Schleswig-Holstein zieht einen Schlussstrich

Der Schleswig-Holsteinische Corona-Expertenrat hat erneut getagt. Das Ergebnis: Covid-19 werde fortan wie jede andere Infektionskrankheit behandelt – die Normalität sei zurückgekehrt. Das Gremium bleibe dennoch bestehen und tage künftig zweimal jährlich.

In dem nördlichsten Bundesland sind nach Angaben der Landesregierung seit Ausbruch der Pandemie mehr als 1,1 Millionen Corona-Neuinfektionen registriert worden, mehr als 26.700 wurden aufgrund einer Infektion im Krankenhaus aufgenommen und 3.456 Patient:innen starben.

+++17.02. Corona-Maßnahmen enden mit sofortiger Wirkung+++

Das Robert Koch-Institut stuft das Risiko, das von COVID-19 ausgeht, nur noch als „moderat“ ein, die Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr ist bundesweit beendet, die Testpflicht im Gesundheitswesen entfällt zum 1. März. Nun hat ein weiterer Bereich erklärt, sämtliche Corona-Regeln aufzuheben: die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Pandemie könne als beendet angesehen werden, verkündete die Bildungsministerin Simone Oldenburg, wie Focus berichtete. Mit sofortiger Wirkung entfallen alle Maßnahmen, auch die zuletzt noch gültige Testpflicht. Dennoch soll sich jede:r bei Erkältungssymptomen zu Hause testen – die Schulen würden dafür weiterhin mit Selbsttests versorgt werden.

+++16.02. Weiberfastnacht 2023: Erstmals ohne Corona-Auflagen+++

Die heutige Weiberfastnacht findet zum ersten Mal seit drei Jahren ohne Corona-Einschränkungen statt – Masken, Tests und Sicherheitsabstand sind beim bunten Treiben kein Muss. Experten warnen vor allem in Köln eindringlich vor einem Kollaps.

Köln: Droht ein Kollaps an Karneval?

Mit Blick auf den Karnevalsauftakt am 11.11.2022 rechnen zahlreiche Kölner Gastronominnen und Gastronomen damit, die Flut der Feiernden nicht bewältigen zu können. Vor drei Monaten war es an der Zülpicher Straße, einem der Karneval-Hotspots in Köln, zu einem Massenandrang inklusive Rückstau gekommen. Der einzige Eingang zur abgesperrten Straße wurde geschlossen, wodurch zahllose Feiernde feststeckten.

Keine Zirkulation möglich

Die Situation werde sich wiederholen, mahnen Experten. "Ich bemängele, dass man hier Zirkulation im Viertel unterbindet. Und das man in vielen Bereichen eine 'Presswurstsituation' schafft", betont Markus Vogt, Vertreter der IG Gastro und Wirt der Kneipe Kwartier in der Zülpicher Straße im Interview mit dem "WDR".

Zwar habe die Stadt eine Ausgleichsfläche geschaffen, auf der die Feiernden Platz finden. Da diese aber direkt nebenan liege, werden die drohenden Menschenmassen nicht entzerrt. Einige Kölner Kneipen bleiben deswegen heute geschlossen.

Karneval in Köln: Stadt trifft Vorbereitungen

Von einer Ausgleichsfläche fernab des Feier-Epizentrums halten die Verantwortlichen nichts. "Wir haben nichts von einer Fläche, die es irgendwo gibt, wo aber keiner hingeht", betonte Simone Winkelhog, Sprecherin der Stadt.

Die Feiergemeinschaft in Köln wird heute von mehr als 2.500 Polizistinnen und Polizisten in zwei Schichten begleitet. An der Zülpicher Straße wurden zusätzliche Sicherheitskameras aufgestellt.

2020 fanden die letzten Karnevalsfeiern ohne Corona-Auflagen statt. Kurz vor dem allerersten Lockdown trug das jecke Treiben allerdings mancher Orts zu einer Verbreitung des damals noch neuen Virus SARS-CoV-2 bei. 2021 fiel Karneval aus und fand 2022 unter 2G-Bedingungen statt. Es ist also zu erwarten, dass der Andrang nach der langen Durststrecke heute in Köln und anderswo besonders groß wird.

+++15.02. Früheres Ende der Regeln im Gesundheitswesen+++

Statt wie geplant am 7. April, laufen nun bereits zum 1. März die nächsten Corona-Maßnahmen aus. Die Bundesgesundheitsminister:innen von Bund und Ländern einigten sich gestern darauf, die Masken- und Testpflicht für Beschäftigte und Bewohner:innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vorzeitig zu beenden.  

Das gilt vorerst weiterhin

Alle Regeln laufen aber noch nicht aus. Zwar fällt auch für Besuchende die Testpflicht, doch eine Mund-Nasen-Bedeckung müssen sie in Praxen, Kliniken und Pflegeheimen weiterhin tragen. Diese Vorgabe soll in einem zweiten Schritt, am 7. April, enden.

+++13.02. Corona-Symptome mittlerweile vergleichbar+++

Husten, Schnupfen, Fieber, Geschmacksverlust, Glieder- und Kopfschmerzen – die Liste der Corona-Symptome ist lang. Welche bei einer Infektion auftreten, hat sich dabei stark verändert. Mittlerweile sei das sogenannte Symptomprofil bei der Omikron-Variante BA.5 zunehmend „grippeähnlicher“ geworden, schreibt das „Deutsche Ärzteblatt“. In Hausarztpraxen werde es daher immer wichtiger, die Patient:innen sowohl auf COVID-19 als auch auf Grippe (Influenza) zu testen.

Diese Symptome dominieren

Unabhängig von der Variante traten bei einer Corona-Infektion Husten und Schnupfen am häufigsten auf. Bei der Omikron-Welle litten Betroffene zudem oft unter Halsschmerzen – mit 48 Prozent lag der Wert deutlich höher als bei Delta-Varianten mit 26 Prozent und dem Wildtyp mit 27 Prozent.

Fieber bekamen vor allem Kinder unter fünf Jahren, die Variante war dabei irrelevant. Mit steigendem Alter nahm das Symptom stetig ab. Während der vom Wildtyp dominierten Phase registrierte das Robert Koch-Institut bei 23 Prozent der gemeldeten Fälle Geschmacksverlust. In der Delta-Welle nahm der Anteil sogar noch ganz leicht auf 24 Prozent zu. Bei dem Omikron-Typ BA.5 sank er nun auf elf Prozent.

Warum sich die Symptome verändert haben, kann laut dem RKI unter anderem zwei Ursachen haben: veränderte Viruseigenschaften und die zunehmende Immunität der Bevölkerung.

Quelle:

Änderung des COVID-Symptomprofils während der Coronapandemie, in: aerzteblatt.de

+++10.02. Sieben-Tages-Inzidenz weiterhin steigend+++

Kurz nachdem das Robert Koch-Institut die Corona-Warnstufe von hoch auf moderat abgestuft hat, steigen die Fallzahlen wieder an. Im Vergleich zur Vorwoche wurde gestern ein Anstieg von 14 Prozent bei der bundesweiten Sieben-Tages-Inzidenz gemeldet. Das Niveau sei mit 95 aber dennoch vergleichsweise niedrig.

Corona-Variante XBB.1.5 auf dem Vormarsch

Auch der Anteil der neuen Omikron-Sublinie XBB.1.5 ist erneut gestiegen. In der letzten Woche wurde die Variante in neun Prozent der untersuchten Proben festgestellt. „XBB.1.5 ist nun die am zweithäufigsten in der Stichprobe nachgewiesene Variante“, fasst das RKI die aktuelle Situation zusammen. Es werde mit einem weiteren Anstieg in den kommenden Wochen gerechnet – eine schwere Winterwelle drohe dennoch nicht automatisch, denn die Sublinie tritt bisher ohne Veränderung der Krankheitsschwere auf.

Quellen:

Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), in: rki.de

Robert Koch-Institut: COVID-19-Dashboard, in: experience.arcgid.com

+++09.02. Enorme Beeinträchtigung des Klinikbetriebs durch Corona+++

Es ist die vierthöchste 7-Tages-Inzidenz in ganz Deutschland: Die Stadt Straubing erreicht einen Wert von 238,2. Am höchsten ist sie derzeit mit 285,7 im Landkreis Günzburg, im Stadtkreis Potsdam liegt sie hingegen bei 0.

Die hohe Inzidenz ist jedoch nicht das Einzige, was den Menschen in Straubing Sorgen bereitet. Im stadteigenen Krankenhaus wird die Versorgungs- und Belastungssituation immer dramatischer. Etwa 50 Patient:innen mit einer Coronainfektion seien momentan in stationärer Behandlung, so viele wie nie zuvor. Durch die Isolation dieser Personen sowie der mit dem RS-Virus und Grippe Infizierten würde sich die Bettenkapazität immer weiter verkleinern; aufschiebbare Krankenhausaufenthalte müssen zum Teil kurzfristig verschoben werden.

Nicht das einzige betroffene Krankenhaus

Auch in zwei weiteren bayrischen Städten ist die Zahl der Corona-Hospitalisierungen steigend. In der Klinik in Landshut werden 33 Infizierte plus drei Verdachtsfälle behandelt – im Klinikum Passau sogar 59 positiv Getestete. Auf Anfrage des Bayrischen Rundfunks äußert sich der ärztliche Direktor Matthias Wettstein zu der Lage vor Ort: „Dies ist auch für unser Personal mit deutlich höheren Belastungen verbunden, da alle Covid-19-Fälle isoliert und die nötigen Schutzmaßnahmen eingehalten werden müssen. Es handelt sich zwar überwiegend um milde Verläufe, für chronisch kranke Patienten kann eine zusätzliche Coronavirus-Infektion aber durchaus schwerwiegend sein.“

Grund für die steigende Hospitalisierungsrate

Für Besucher:innen, Beschäftigte und Patient:innen außerhalb ihres Zimmers galt bisher eine FFP2-Maskenpflicht. Gegenüber dem BR betont Wettstein die mögliche Ursache für die steigenden Infektionszahlen im Krankenhaus, auch bei bereits stationär aufgenommen Patient:innen: „Unser Eindruck ist, dass gerade im Patientenzimmer Besucher häufig die Masken ablegen und engen Kontakt zu ihren Angehörigen haben.“

Noch ist es in Bayern für Besucher:innen verpflichtend, einen negativen Testnachweis eines Testzentrums vorzulegen – ab morgen wird diese Vorschrift jedoch gelockert und ein negativer Selbsttest reicht aus.

Quellen :

Robert Koch-Institut : COVID-19-Dashboard, in : experience.arcgis.com

Corona : Straubing bundesweit Platz 3, in : klinikum-straubing.de

+++08.02. Neue Corona-Testvorschriften in Kliniken+++

Bislang müssen Besucher:innen bei einem Krankenhausbesuch bundesweit einen Testnachweis eines Testzentrums vorzeigen. Ein Bundesland lockert diese Vorschrift jetzt: In Bayern reicht ab Freitag ein negativer Selbsttest aus. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums muss dieser nicht einmal unter Aufsicht durchgeführt werden, es genüge die Erklärung, dass der Test negativ gewesen sei.

Auch die Regel für das Personal wird gelockert

Für im Krankenhaus Beschäftigte galt bereits die Regel, dass drei Mal pro Woche ein höchstens 24 Stunden alter Selbsttest ohne Aufsicht ausreiche – die Voraussetzung war jedoch ein Impfschutz oder Genesenenstatus. Künftig gilt das nun aber auch für ungeimpftes sowie nicht genesenes Personal. Zudem müssen sich alle Beschäftigten nur noch zwei statt drei Mal pro Kalenderwoche testen.

Lockerung der Vorschriften: Wieso jetzt?

Grund für die Änderungen sei einerseits die vergleichsweise entspannte Corona-Lage, erklärt der Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Andererseits sei auch noch nicht klar, ob die Testverordnung des Bundes über den Februar hinaus verlängert werde – die Testkapazitäten würden daher bereits zurückgehen, sodass es für die Bevölkerung immer schwieriger werde, einen offiziellen Nachweis zu bekommen.

+++07.02. Sicheres Ende der Isolationspflicht in Mecklenburg-Vorpommern+++

Seit dem 2. Februar gilt in Bussen und Bahnen in Mecklenburg-Vorpommern keine Maskenpflicht mehr. Ursprünglich hieß es, die Isolationspflicht solle ca. vier Wochen nach dem Beenden dieser ersten Maßnahme auslaufen – nun hat das Kabinett jedoch ein früheres Datum bekanntgegeben. In ihrer heutigen Sitzung stimmten sie demnach dem Vorschlag von Gesundheitsministerin Stefanie Drese zu, die Quarantäne-Pflicht für positiv auf Corona Getestete am 12. Februar aufzuheben.

Ausnahmefälle: Medizinische Einrichtungen

In einigen Bundesländern wie z.B. Schleswig-Holstein müssen Infizierte außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske tragen. Eine solche Regel lehnt das Ministerium ab, sie wäre diskriminierend. Stattdessen wird an die Eigenverantwortung appelliert, im Krankheitsfall große Menschenmengen zu meiden.

Eine Ausnahme wurde dennoch bestimmt: Infizierte Ärzt:innen und Pfleger:innen dürfen nicht weiterarbeiten. Mit dieser Abweichung sollen Risikogruppen wie Ältere oder Kranke geschützt werden.

+++03.02. RKI stuft Corona-Risiko herab+++

In seinem gestern veröffentlichten Wochenbericht hat das Robert Koch-Institut die Corona-Risikostufe nach langer Zeit von hoch auf moderat abgestuft: „Die derzeitige Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird insgesamt als moderat eingeschätzt“, heißt es. Eine Wiederhochstufung sei aber nicht ausgeschlossen.

Empfehlung für Schutzmaßnahmen bleibt

Dennoch rät das RKI auch weiterhin dazu, Schutzmaßnahmen wie die Maske in Innenräumen zu tragen und sich im Krankheitsfall zu isolieren, einzuhalten. Ältere Menschen hätten noch immer das größte Risiko für schwere Verläufe, jüngere hingegen könnten auch weiterhin Langzeitfolgen entwickeln.

So ist die aktuelle Corona-Lage

Die Abstufung der Corona-Risikostufe erfolgte trotz eines Anstiegs der bundesweiten 7-Tages-Inzidenz um 16 Prozent im Vergleich zur Vorwoche. Auch der Anteil der Fälle mit der neuen Variante XBB.1.5 hat sich auf sechs Prozent erhöht. Im Gegensatz zu den steigenden Zahlen nimmt die der COVID-19-Intensivpatient:innen und die der Menschen, die generell wegen akuten Atemwegserkrankungen und Corona im Krankenhaus behandelt werden, weiter ab.

Wieder eine neue Variante?

Die Europäische Seuchenschutzbehörde ECDC hat eine weitere Mischform aus Omikron und Delta beobachtet. Die Variante mit der Bezeichnung XAY sei aber bisher selten in Deutschland nachgewiesen worden und verbreite sich auch nur langsam. Seit der zweiten Novemberwoche habe es 36 Nachweise gegeben.

Quelle:

Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), in: rki.de

+++01.02. Ende der Isolationspflicht in Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern+++

Die ersten Bundesländer haben die Quarantäne-Pflicht für positiv auf Corona Getestete bereits im November letzten Jahres aufgehoben. Vielerorts steht das Ende heute oder in den nächsten zwei Tagen an – nur in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen wurde die Aufhebung zuletzt noch nicht offiziell bestätigt.

In Sachsen wurde das bereits geplante und angekündigte Ende der Isolationspflicht nun wie erwartet vom Kabinett unterstützt – somit läuft die Maßnahme am kommenden Freitag, 3. Februar, aus. Und auch die letzten drei Bundesländer, die noch an der Regel festhielten, ziehen jetzt nach: In Brandenburg und Berlin müssen sich Infizierte ab dem 13. Februar nicht mehr in Quarantäne begeben, in Mecklenburg-Vorpommern endet die Pflicht voraussichtlich sogar noch einen Tag früher. Stattdessen wird an die Eigenverantwortung appelliert, sich im Krankheitsfall zu isolieren.

Mit dieser Ankündigung gehört ab Mitte Februar nicht nur die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern auch die Isolationspflicht in ganz Deutschland der Vergangenheit an.

+++31.01. Covid-19 bleibt laut WHO gefährlich+++

Zuletzt hat der Notfallausschuss der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Oktober Corona weiter als weltweiten Gesundheitsnotstand eingestuft. Drei Monate später hat der Ausschuss nun erneut beraten. Das Ergebnis: Die höchste Alarmstufe gilt noch weiter. In den vergangenen acht Wochen wurden der WHO rund 170.000 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus gemeldet.

Zu der Entscheidung haben mehrere Faktoren beigetragen, so würden die Gesundheitsbehörden unter anderem die Verbreitung von Covid-19 weniger genau überwachen und die Impfquote in ärmeren Ländern sei noch immer nicht ausreichend. Die Corona-Lage nähere sich einem Wendepunkt, doch den Übergang zu einer anderen Bewertung der Gesundheitslage wolle die WHO vorsichtig gestalten.

Drei Jahre Pandemie – ein Ende in Sicht?

Gestern vor drei Jahren hat die WHO den Corona-Gesundheitsnotstand ausgerufen. Während zu dem Zeitpunkt außerhalb Chinas erst rund 100 Infektionen und keine Todesfälle bekannt waren, sind weltweit inzwischen rund 753 Millionen Corona-Erkrankungen registriert sowie mehr als 6,8 Millionen Todesfälle.

„Es besteht wenig Zweifel, dass dieses Virus für die absehbare Zukunft dauerhaft ein menschlicher und tierischer Krankheitserreger bleiben wird“, teilten die Expert:innen in ihrem gestern veröffentlichten Bericht mit. Langfristige Maßnahmen seien daher unerlässlich.

+++27.01. Rückläufige Fallzahlen registriert+++

Die bundesweite Sieben-Tages-Inzidenz ist in der vergangenen Woche um 30 Prozent gesunken. „Zu Beginn des neuen Jahres setzt sich der absinkende Trend fort, mit stark fallenden Fallzahlen in den ersten Jahreswochen“, schreibt das Robert Koch-Institut in seinem gestern Abend veröffentlichten Bericht. Auch der Anteil der Patient:innen, die aufgrund einer schweren akuten Atemwegsinfektion und einer Corona-Diagnose im Krankenhaus behandelt wurden, sinkt weiter – genauso wie die Covid-bedingte Belegung auf den Intensivstationen.

Anteil der XBB.1.5-Fälle nimmt zu

Trotz der guten Nachricht, dass die Fallzahlen generell rückläufig sind, gibt es auch eine schlechte Botschaft: Die Fälle mit der Omikron-Sublinie XBB.1.5 nehmen zu. Während das RKI zuletzt von gut zwei Prozent berichtete, sind es nun schon knapp fünf Prozent – eine Verdopplung des Niveaus innerhalb nur einer Woche. Grund zur Sorge über eine erneute schwere Corona-Schwelle besteht laut Expert:innen derzeit aber noch nicht, auch schwere Krankheitsverläufe blieben laut der Analyse bisher aus.

Weitere Corona-Regel soll enden

Mit den zurückgehenden Fallzahlen beenden immer mehr Bundesländer ihre Schutzmaßnahmen – so muss ab Anfang Februar in keinem Bus und keiner Bahn Deutschlands mehr eine Maske getragen werden. Auch die Isolationspflicht für Corona-Infizierte haben viele Bundesländer bereits beendet oder das Ende angekündigt, zuletzt hielten noch Berlin und Brandenburg sowie Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen daran fest. NRW kündigte jüngst an, die Regel zum 1. Februar zu beenden – nun zieht Sachsen nach und plant ein Ende der Pflicht zum 3. Februar. Das Kabinett muss dem Vorschlag der Gesundheitsministerin Petra Köpping allerdings noch zustimmen.

Quelle:

Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), in: rki.de

+++25.01. In Zukunft nur noch vier Länder mit Isolationspflicht+++

In Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gilt für Corona-Infizierte noch immer, dass sie sich in Quarantäne begeben müssen. Doch der Gesundheitsminister von NRW hat sich bereits vergangene Woche optimistisch gezeigt, dass die Regel bald beendet werden könnte. Nun steht es fest: Ab dem 1. Februar fällt die Isolationspflicht in Nordrhein-Westfalen. Der Minister appelliert an die Eigenverantwortung der Bürger:innen: wer krank sei, solle zu Hause bleiben.

Ausnahmen in mehreren Einrichtungen: Hier gilt Zutrittsverbot

Das Ende der Isolationspflicht heißt jedoch nicht, dass sich positiv auf Corona Getestete künftig überall frei bewegen dürfen. Um besonders gefährdete Personengruppen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu schützen, dürfen Betroffene diese Einrichtungen für fünf Tage nach dem positiven Test nicht betreten, der Testtag zählt dabei noch nicht. Beschäftigte müssen ein negatives Testergebnis vorlegen, um ihre Tätigkeit wieder aufnehmen zu dürfen.

Auch in allen anderen Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung gilt bei einer Corona-Infektion die Empfehlung, zumindest eine medizinische Maske zu tragen. Mit dem Ende der Isolationspflicht laufen auch die Testregelungen für Schulen, Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten aus. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen reicht ab Februar ein negativer Selbsttest, wenn man jemanden besuchen möchte. Einzige Ausnahme: Wenn auf dem Gelände der Einrichtung eine Testmöglichkeit angeboten wird. Die Maskenpflicht sowohl für Besuchende als auch für Beschäftigte bleibt in gesundheitlichen Einrichtungen vorerst weiter bestehen.

+++23.01. Keine Maskenpflicht mehr in Arztpraxen+++

Bayern hat letzte Woche als erstes Bundesland bekanntgegeben, die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen ab dem 1. Februar aufzuheben. Nun folgt ein weiteres Bundesland diesem Schritt: Auch in Baden-Württemberg müssen Beschäftigte in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen ab nächstem Monat keine Maske mehr tragen. Zudem entfällt die Maskenpflicht in Obdachlosenheimen – womit dann alle landesweiten Regeln beendet sind. „In der aktuellen epidemiologischen Lage – Übergang von der Pandemie in die Endemie – besteht auf infektiologischer Sicht keine Notwendigkeit für eine Fortgeltung der an die Bevölkerung gerichteten Maskenpflichten in der Corona-Verordnung“, steht in der Kabinettsvorlage des Ministeriums, „insofern ist der Übergang zur Nutzung von Masken in Eigenverantwortung möglich.“

Die Vorschrift für Patient:innen und Besucher:innen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie die teilweise Testpflicht bestehen bundesweit noch bis zum 7. April weiter – zumindest nach aktuellem Stand. Mittlerweile sprechen sich jedoch auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Deutsche Hausärzteverband für das Ende dieser Pflicht im Gesundheitswesen aus. „Es ist folgerichtig, die Maskenpflicht in Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen aufzuheben, wie das Bayern nun angekündigt hat. Die anderen Bundesländer sollten sich diesem Schritt anschließen“, fordert der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Nicola Buhlinger-Göpfarth, stellvertretende Bundesvorsitzende des Hausärzteverbandes, plädiert ebenfalls gegenüber RND: „Aus unserer Sicht bedarf es keiner Verpflichtung durch den Gesetzgeber zum Tragen einer Maske in Arztpraxen.“ Stattdessen sollten es diese eigenständig entscheiden können.

Lauterbach lehnt die Forderung ab – doch unterstützt an anderer Stelle

Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach spricht sich derzeit noch gegen das Ende der Maskenpflicht im Gesundheitswesen aus. Dafür verfolgt er ein anderes Ziel: Long-Covid-Patient:innen besser unterstützen. Laut einer neuen Studie leiden mindestens zehn Prozent aller Infizierten weltweit unter den Spätfolgen einer Corona-Infektion – das sind über 65 Millionen Menschen. Schätzungen zufolge sind allein in Deutschland mindestens eine Million Personen betroffen.

Long-Covid beschreibt die Symptome, die ab vier Wochen nach einer Infektion auftreten oder noch vorhanden sind. Darunter fallen zum Beispiel Müdigkeit und Erschöpfung, Kurzatmigkeit, Konzentrationsprobleme und Muskelschwäche. Sowohl Betroffene als auch Expert:innen fordern bessere Versorgungsstrukturen. Die Forschung für Therapiemöglichkeiten ist noch ausbaufähig.

Auch Lauterbach warnt vor den schwerwiegenden Folgen für das Immunsystem, insbesondere nach mehreren Corona-Infektionen: „Es ist bedenklich, was wir bei Menschen beobachten, die mehrere Corona-Infektionen gehabt haben. Studien zeigen mittlerweile sehr deutlich, dass die Betroffenen es häufig mit einer nicht mehr zu heilenden Immunschwäche zu tun haben.“ Der Minister kündigte an, Long-Covid-Patient:innen mit mehr Informationen zu unterstützen, indem in seinem Ministerium eine Hotline als Anlaufstelle für Betroffene und Interessierte eingerichtet wird. Zudem soll die Versorgung durch Investitionen in die Forschung verbessert werden – die Rede ist von 100 Millionen Euro. Es gehe darum, das optimale Versorgungskonzept zu finden: „Eine bedeutsame Frage ist beispielsweise, welche Form der Reha wirkt. Die falsche Reha kann eine zusätzliche Schwächung zur Folge haben“, fasst Lauterbach die Relevanz gegenüber der Rheinischen Post zusammen.

+++20.01. Diese Schutzmaßnahmen bleiben bestehen+++

Seit dem 1. Oktober 2022 und noch bis zum 7. April 2023 gilt bundesweit in bestimmten Bereichen eine Masken- und Testpflicht:

  • In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen muss eine FFP2-Maske getragen werden sowie beim Zutritt ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Gleiches gilt für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistenden.

  • Sowohl für Patient:innen als auch für Besucher:innen ist das Tragen einer FFP2-Maske in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens verpflichtend.

Diese bundesweiten Regeln fallen

Zum 2. Februar soll die Corona-Arbeitsschutzverordnung beendet werden, teilte der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit. Bislang müssen Arbeitgebende im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen – diese Regel würde dann entfallen. Die Pflicht zum Anbieten von Tests und Heimarbeit sind bereits im März letzten Jahres ausgelaufen.

Zudem endet ab dem 2. Februar die Maskenpflicht in den Fernzügen und -bussen, kündigte der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Mitte Januar an. „Wir müssen einfach mehr auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen“, sagte er dazu. Auch im Nahverkehr muss ab Anfang Februar in keinem Bundesland mehr ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden – alle Landesregierungen haben dies entweder bereits durchgesetzt oder angekündigt.

Wann sie wo endet und ob noch eine Isolationspflicht oder andere Regeln in Ihrem Bundesland bestehen, können Sie aus der nachfolgenden Übersicht entnehmen:

Corona-Regeln in Baden-Württemberg

Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr endet am 31. Januar, die Isolationspflicht ist bereits beendet. Corona-Infizierte müssen dafür außerhalb der Wohnung für fünf Tage eine Maske tragen.

Bayern: Erstes Bundesland mit Änderung in Arztpraxen

Sowohl die Maskenpflicht als auch die Isolationspflicht sind bereits gefallen. Wer positiv getestet ist, muss beim Einkaufen und Co. jedoch eine Maske tragen – die Mindestzeit von fünf Tagen kann dabei früher beendet werden, wenn die betroffene Person 48 Stunden symptomfrei ist. Nach zehn Tagen läuft die Schutzmaßnahme automatisch aus. Zudem hat Bayern als erstes Bundesland bekanntgegeben, dass Beschäftigte in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen ab dem 1. Februar keine Maske mehr tragen müssen, gleiches gilt für Personen in Gemeinschaftsunterkünften.

Berlin: Eine Maßnahme endet, eine bleibt

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV endet am 2. Februar. Die Infektionsschutzverordnung, die nur bis zum 17. Januar gültig war, wurde verlängert und um diese Änderung ergänzt. Die zehntägige Isolationspflicht bleibt weiterhin bestehen, das Freitesten ist frühestens nach fünf Tagen möglich.

Corona-Regeln in Brandenburg

Auch in diesem Bundesland fällt die Maskenpflicht im Nahverkehr am 2. Februar. Andere Bestimmungen der Corona-Verordnung wurden bis zum 7. März verlängert. Dazu zählt die FFP2-Maskenpflicht für Besucher:innen in Gemeinschaftsunterkünften von Obdachlosen und Geflüchteten sowie für Beschäftigte bei der Ausübung körpernaher Tätigkeiten. Auch die Isolationspflicht bleibt bestehen.

Bremen: Alle Regeln fallen

Ab dem 1. Februar müssen sich Corona-Infizierte nicht mehr verpflichtend isolieren. Die Maskenpflicht im ÖPNV endet einen Tag später. Auch die Maskenpflicht in Gemeinschaftsunterkünften und die Testnachweispflicht in diesen Einrichtungen entfallen.

Corona-Lage in Hamburg

Mit dem ersten Tag des Februars entfällt für die Hamburger:innen sowohl die Maskenpflicht im Nahverkehr als auch die Isolationspflicht.

Hessen: Änderung ab 2. Februar

Die Isolationspflicht wurde bereits beendet, Infizierte müssen dafür außerhalb der Wohnung einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das Aus der Maskenpflicht im ÖPNV folgt am 2. Februar.

Gültige Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern

Ab dem 2. Februar muss kein Mund-Nasen-Schutz mehr in Bussen und Bahnen getragen werden. Die Isolationspflicht soll ca. vier Wochen später enden, ein genauer Termin steht jedoch noch nicht. In Pflegeeinrichtungen möchte die Gesundheitsministerin Stefanie Drese vorerst an der Maskenpflicht festhalten, um vulnerable Gruppen zu schützen.

Niedersachsen: Das gilt ab Februar

Am 1. Februar fällt die Isolationspflicht, am darauffolgenden Tag die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr.

Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen

Während die Maskenpflicht sicher am 1. Februar der Vergangenheit angehört, ist das Aus der Isolationspflicht noch nicht endgültig bestätigt. Doch der Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann klingt optimistisch: „Ich kann nur sagen, dass ich davon ausgehe, dass bis auf Sachsen, Berlin und Brandenburg am 1. Februar alle Länder aus der Isolationspflicht raus sind.“

Änderungen in Rheinland-Pfalz

Die Quarantäne-Pflicht wurde bereits beendet, stattdessen müssen Corona-Infizierte für mindestens fünf Tage außerhalb ihrer Wohnung eine medizinische oder eine FFP2-Maske tragen. Im ÖPNV entfällt die Maskenpflicht am 2. Februar.

Saarland: Ende der Maskenpflicht

Auch wenn auf der Corona-Homepage des Bundeslandes noch der 10. Februar als Enddatum für die Maskenpflicht steht, gibt es eine offizielle Mitteilung, die das Ende am 2. Februar bestätigt. Die Isolationspflicht ist bereits abgeschafft worden.

Corona-Lage in Sachsen

Sachsen ist eines der drei Bundesländer, in denen die Isolationspflicht bestehen bleibt – die neue Verordnung gilt bis zum 7. April. Eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr gibt es nicht mehr.

Sachsen-Anhalt: Regeländerung

Die Maskenpflicht ist bereits am 8. Dezember gefallen. Mit dem Ablauf der Corona-Verordnung am 31. Januar wird auch die Isolationspflicht beendet.

Das gilt in Schleswig-Holstein

Sowohl die Maskenpflicht als auch die Isolationspflicht sind bereits gefallen. Für Corona-Infizierte gilt dafür eine fünftätige Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung in Innenräumen.

Thüringen zieht nach

In diesem Bundesland wird die Schutzmaßnahme im ÖPNV als letztes beendet: Die Maskenpflicht fällt am 3. Februar. Am gleichen Tag endet auch die Isolationspflicht.

+++19.01. Ende der gesamten Corona-Verordnung+++

Nach mehr als 30 Corona-Verordnungen, drei Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnungen, mehr als 60 Allgemeinverfügungen und knapp 150 Änderungsverordnungen hat der Bremer Senat verkündet, alle landesrechtlichen Corona-Maßnahmen aufzuheben. Letzte Woche einigten sich die Zuständigen bereits auf das Ende der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und der Isolationspflicht. Nun sollen auch die letzten Regeln am 2. Februar, statt wie ursprünglich geplant am 7. April auslaufen. Die Bremische Bürgerschaft müsse jedoch noch zustimmen.

„Das Pandemiegeschehen hat sich im Winter anders entwickelt als befürchtet. Aktuell sehen wir einen sehr starken Rückgang bei den Fallzahlen und auch in den Krankenhäusern. Wir haben also einen tatsächlichen Rückgang. Hinzu kommt, dass wir mit Impfungen und durchgemachten Infektionen eine sehr gute Immunisierung in Bremen haben. Die Schutzmaßnahmen können deswegen jetzt aufgehoben werden“, begründet die Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard diesen Schritt.

Zum 1. Februar fällt die Isolationspflicht, am 2. Februar folgt das Aus der Maskenpflicht im ÖPNV. Gleichzeitig soll dann auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Gemeinschaftsunterkünften und die Testnachweispflicht in diesen Einrichtungen entfallen. Seit dem 4. Januar werden vom Gesundheitsamt Bremen bereits keine Nachweise mehr über eine Corona-Infektion ausgestellt, diese kann ausschließlich über einen positiven Labortest nachgewiesen werden. Entsprechende Genesenenzertifikate stellen Apotheken oder Hausarztpraxen gegen die Vorlage des Laborergebnisses aus.

Was weiterhin gilt ist die Maskenpflicht in Praxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie die Testpflicht in den Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Diese Maßnahmen sind im Infektionsschutzgesetz bundesweit geregelt und laufen, soweit nicht anders verordnet, am 7. April aus.

Der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte sagte zur baldigen Aufhebung der Corona-Verordnung: „Wenn aus der Pandemie jetzt eine Endemie wird, ist das Virus allerdings nicht verschwunden. Es bleibt eine medizinische und gesellschaftliche, aber beherrschbare Realität. So wie andere Infektionskrankheiten auch.“ Auch Claudia Bernhard appelliert weiterhin an die Vernunft der Bremer: „Ich gehe davon aus, dass ab Februar jede und jeder für sich selber bewertet, wie groß das eigene Risiko ist und sich entsprechend verhält.“

Endet auch eine bundesweite Maßnahme?

Seit Tagen werden die Stimmen lauter, die bundesweit geregelte Maskenpflicht im Gesundheitsweisen aufzuheben. Bayerns Gesundheitsminister und der Präsident der Bundesärztekammer haben dies bereits gefordert, nun spricht sich auch der Vorstandschef der Deutschen Krankenhausgesellschaft dafür aus: „Konsequent wäre es, am 1. März kostenlose Tests, Testpflicht und Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen gemeinsam zu beenden“, sagte Gerald Gaß. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach lehnte ein rasches Ende der Maskenpflicht im Gesundheitswesen jedoch ab.

Eine Änderung kündigte das Bundesgesundheitsministerium dennoch an: Wer sich nach einer Corona-Infektion freitesten möchte, muss den Test dafür ab sofort selbst bezahlen. Bisher zahlte der Bund den Anbietenden noch sechs Euro pro Test. Eine Ausnahme gibt es für medizinisches Personal, für die es verpflichtend ist, sich vor der Wiederaufnahme der Tätigkeit testen zu lassen. Tests, die für einen Besuch im Krankenhaus, im Pflegeheim oder in einer anderen medizinischen Einrichtung notwendig sind, bleiben weiterhin bis zum 28. Februar für alle Bürger:innen kostenlos.

Nur noch vier Bundesländer mit Isolationspflicht

Die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen bleibt also bundesweit gesetzlich vorgeschrieben, die im ÖPNV ist mittlerweile in allen Bundesländern aufgehoben bzw. endet im Februar. Zusätzlich haben immer mehr Bundesländer angekündet, die Isolationspflicht für positiv auf Corona Getestete aufzuheben – nun steht die Entscheidung dazu auch in Nordrhein-Westfalen an. Der Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann kündigte gestern das Ende der Maßnahme an, jedoch ohne ein konkretes Datum zu nennen: „Ich kann nur sagen, dass ich davon ausgehe, dass bis auf Sachsen, Berlin und Brandenburg am 1. Februar alle Länder aus der Isolationspflicht raus sind.“ Die Landesregierung prüfe derzeit, ob die Regel in NRW noch bleibe oder nicht.

+++18.01. Maskenpflicht-Ende in Kliniken gefordert+++

Bayern hat als erstes Bundesland angekündigt, dass es möglich sei die Maskenpflicht in Krankenhäusern bereits Ende Februar, nach der Karnevalssaison, zu beenden. „In Bayern beobachten wir die Entwicklung auch im Hinblick auf Krankenhäuser, Seniorenheime und vulnerable Gruppen genau“, erklärte der Gesundheitsminister Klaus Holetscheck, „wir passen die Regeln an, sobald es die Lage zulässt.“

Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, sprach sich für das Ende dieser Corona-Maßnahme aus: „Wir brauchen in medizinischen Einrichtungen keine generelle, gesetzliche Maskenpflicht mehr. Nicht jede Einrichtung hat mit Hochrisikopatienten zu tun.“

Nachdem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bereits die Maskenpflicht im Fernverkehr früher als geplant aussetzen lässt, könnte dies doch auch im Gesundheitswesen passieren – oder nicht?

Lauterbach zeigt sich optimistisch und vorsichtig zugleich

Ein schnelles Ende der Maskenpflicht im Gesundheitswesen lehnt der Bundesgesundheitsminister ab. Es könnten sich immer noch ältere Menschen, die in einem Wartezimmer sitzen, mit dem Coronavirus infizieren, weil dort Aerosole seien. Insbesondere vulnerable Gruppen sollen weiterhin gut geschützt werden – daher bleibt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Krankenhäusern und Praxen vorerst bestehen.

Dennoch betont Lauterbach: „Ich glaube, dass wir jetzt langsam aus der Pandemie wirklich gut herauskommen.“ Bei den sinkenden Fallzahlen werde keine schwere Winterwelle mehr erwartet. Der SPD-Politiker sei optimistisch, die für den Herbst und Winter festgelegten Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz zum 7. April auslaufen lassen zu können.

Auch Gesundheitsministerin Drese äußert sich kritisch

Mecklenburg-Vorpommern hat gestern die Corona-Landesverordnung angepasst – nach der ab dem 2. Februar weder im Öffentlichen Personennahverkehr noch in Schulbussen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Doch die Maske jetzt auch im Gesundheitswesen abzuschaffen, hält die Gesundheitsministerin Stefanie Drese für keinen passenden Schritt: „Das halte ich im Februar angesichts der Schutzbedürftigkeit vulnerabler Gruppen für zu früh.“ Ein Ende der Maßnahme am 7. April, wie es auch Lauterbach plant, komme eher in Frage: „Das ist meines Erachtens bei weiterer abflauender Corona-Entwicklung ein sinnvoller Zeitpunkt für die Aufhebung der Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen.“

+++17.01. Neue Corona-Mutation auch in Deutschland+++

Die derzeitige Lage erinnert an die Zeiten, als die Delta- und Omikron-Varianten begonnen haben, sich auszubreiten. XBB.1.5 scheint vielerorts auf dem Vormarsch zu sein: „Ein so schnelles Wachstum einer Variante haben wir seit Omikron BA.1 vor einem Jahr nicht mehr gesehen“, warnte der US-amerikanische Epidemiologe Eric Feigl-Ding kürzlich. Dabei ist die Variante in den letzten Wochen vor allem in den USA, in Indien, Singapur und anderen Regionen Asiens aufgetreten. Um den Jahreswechsel herum war die Corona-Sublinie für etwa 40,5 Prozent aller Neuansteckungen in den USA verantwortlich. Und in Deutschland?

Hierzulande sind 2022 nur sehr wenig Fälle aufgetreten. Nun hat das Robert Koch-Institut (RKI) in seinem COVID-19-Wochenbericht die aktuelle Lage beschrieben: „Die in den Vereinigten Staaten von Amerika stark verbreitete Variante XBB.1.5 hatte einen Anteil von 1 Prozent. Ihr Anteil in den Vorwochen lag unter 0,5 Prozent.“ Aus diesem Ergebnis schließen die Expert:innen, dass die neue Mutation einen Wachstumsvorteil gegenüber anderen und zuvor im Umlauf gewesenen Sublinien hat – und sich in den nächsten Wochen entsprechend weiter ausbreitet.

Auch der Virologe Christian Drosten vermutet, dass XBB.1.5 in Deutschland vorherrschend wird: „Einfach, weil die relative Übertragbarkeit von diesem Virus gegenüber den anderen momentan zirkulierenden Viren so viel größer ist.“ Eine beruhigende Nachricht dabei: Laut der Weltgesundheitsbehörde (WHO) sei die neue Variante für keine Veränderungen der Krankheitsschwere bekannt.

Sind noch weitere Mutationen im Anmarsch?

Seit dem Beginn der Corona-Pandemie sind immer wieder neue Virusvarianten aufgetaucht. Neben XBB.1.5 wird derzeit befürchtet, dass durch die hohe Zahl der Infektionen in China noch weitere Mutationen nach Deutschland geraten könnten. Doch Christian Drosten sieht kein Grund zur Sorge, es gebe keinen konkreten Anhalt dazu, auch wenn es eine gewisse grundsätzliche Gefahr gebe, dass das Virus dort noch neue Lösungen finde. Einreisende aus China werden stichprobenartig getestet, bislang seien dabei nur „ganz normale Virusvarianten“ vorgekommen. Die Tests sollen weiterhin sicherstellen, dass mögliche neue Mutationen schnell erkannt werden.

Ein Frühwarnsystem soll künftig helfen

Der Virologe Oliver Keppler kritisiert die Corona-Testpflicht an Flughäfen: „Das kann man machen, hilft aber nix; das geht eher in Richtung Aktionismus.“ Seiner Meinung nach helfe stattdessen ein Frühwarnsystem: „Ob eine neue Variante für die Immunität der deutschen Bevölkerung relevant sein wird, können wir nur mit einem mehrstufigen Monitoring-System erkennen.“ Dieses müsse aus Laboranalysen der Abstriche von Patient:innen in Universitätskliniken, aus dem Monitoring von Atemwegsinfekten in Arztpraxen und aus Abwasseruntersuchungen bestehen.

Konkret beschreibt der Münchner den Plan wie folgt: „Der erste Arm ist, bei allen Patienten, die in Universitätskliniken kommen, Abstriche zu nehmen. So können wir abschätzen, wie viele Sars-CoV-2-Infektionen wir haben und welche Varianten zu einem Zeitpunkt zirkulieren.“ Dann folgt die „syndromische Überwachung“: „Deutschlandweit nehmen etwa 500 Praxen bei Patienten mit Atemwegsinfekten Abstriche und schicken diese an die Landesgesundheitsbehörden“, erläutert Keppler, „dann wissen wir, welcher Anteil auf Influenzaviren, RSV, Sars-CoV-2 oder andere Infektionserreger auf dieses Krankheitsbild entfällt.“ Zuletzt sei das Abwassermonitoring wichtig, sprich, dass systematisch überwacht wird, ob und in welcher Menge Erreger und Viren im Abwasser vorhanden sind.

„Mit diesen drei komplementären Stufen der Infektionsüberwachung können wir rasch erkennen, ob es eine für unser Gesundheitssystem relevante Erreger-Entwicklung gibt, und dann angemessen reagieren“, fasst es der Virologe zusammen. „Diese Art von Frühwarnsystem hat in Deutschland bisher Bayern am intensivsten eingeführt“, erklärt er die Notwendigkeit zum weiteren Handeln.

Virologe Christian Drosten: Kein Pandemieende erklärt

Als sich der Corona-Fachmann Christian Drosten jüngst zur neuen Coronavariante äußerte, nutzte er die Chance, eine seiner früheren Aussagen zur Pandemie richtigzustellen. Einige Medien und Politiker:innen hätten es so gedreht, dass Drosten behauptet hätte, die Pandemie sei beendet. Nun erklärte er: „Ich glaube, alle die mich bisher kommunizieren gehört haben, wissen, dass ich solche forschen Dinge eigentlich nicht in der Öffentlichkeit sage.“ Vorab könne er so etwas überhaupt nicht ankündigen, nur, „dass wir demnächst, in ein paar Monaten sagen werden: Im Nachhinein betrachtet war das die erste endemische Welle des Virus‘, und damit ist die Pandemie vorbei.“

Maskenpflicht-Aus im medizinischen Bereich?

Nachdem Bayern angekündigt hat, die Maskenpflicht in Krankenhäusern könne bereits Ende Februar fallen, hat sich auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, dafür ausgesprochen: „Wir brauchen in medizinischen Einrichtungen keine generelle, gesetzliche Maskenpflicht mehr. Nicht jede Einrichtung hat mit Hochrisikopatienten zu tun.“ Die Praxen sollen seiner Meinung nach selbst entscheiden können, ob sie die Maskenpflicht aufrechterhalten oder beenden. „Menschen, die gesundheitlich besonders gefährdet sind, sollten eigenverantwortlich eine Maske aufsetzen oder mit dem Arzt vereinbaren, dass sie zu Randzeiten der Sprechstunde vorbeikommen“, fordert Reinhardt.

Der Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat zwar das Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr zum 2. Februar angekündigt, zu einem Zeitpunkt der Abschaffung dieser Vorsichtsmaßnahme in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen hat er jedoch noch keinen Ausblick gegeben.

+++16.01. Ende der Maskenpflicht im ÖPNV+++

Immer mehr Bundesländer kippen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Öffentlichen Personennahverkehr. Letzte Woche hat Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens bekanntgegeben, dass die Isolationspflicht in dem nordwestlichen Bundesland ab 1. Februar entfällt – für das Ende der Maskenpflicht nannte sie noch kein konkretes Datum, nur, dass sie sich „in sehr enger Abstimmung mit der Bundesregierung sowie den Kolleginnen und Kollegen in Bremen und Hamburg“ befinde.

Nun haben diese drei Bundesländer verkündet, ab wann kein Mund-Nasen-Schutz mehr im ÖPNV getragen werden muss: In Hamburg ab dem 1. Februar, in Niedersachsen und Bremen ab dem 2. Februar. Damit fällt die Regel in Bremen einen Monat früher als zuletzt geplant. In Hamburg wird auch gleichzeitig die Isolationspflicht aufgehoben, teilte die Gesundheitsbehörde mit.

Neben Hamburg, Bremen und Niedersachsen haben noch weitere Gesundheitsministerien bekanntgegeben, die Maskenpflicht im ÖPNV aufzuheben: In Nordrhein-Westfalen fällt die Regel zum 1. Februar, in Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen zum 2. Februar. Somit haben alle Bundesländer das Aus der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr durchgesetzt oder angekündigt.

Ende der Maskenpflicht auch in Kliniken?

Nachdem die Regel im ÖPNV gefallen ist, wird in einem Bundesland jetzt über die Abschaffung der Maskenpflicht in einem weiteren Bereich diskutiert – Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetscheck hält ein Ende der Maskenpflicht in Krankenhäusern für möglich. Als Termin steht Ende Februar nach der Karnevalssaison im Raum. „In Bayern beobachten wir die Entwicklung auch im Hinblick auf Krankenhäuser, Seniorenheime und vulnerable Gruppen genau“, erklärte der CSU-Politiker, „wir passen die Regeln an, sobald es die Lage zulässt.“ Seiner Meinung nach sollte man mehr auf Eigenverantwortung und auf die hohe Sachkunde in den Institutionen selbst setzen: „Die Einrichtungen wissen am besten, welche Maßnahmen bei ihnen sinnvoll sind.“

In anderen Bundesländern ist über diesen weiteren Lockerungsschritt noch nichts bekannt.

+++13.01. Keine Isolationspflicht mehr+++

Wer derzeit die einzelnen Bundesländer betrachtet, stößt auf unterschiedliche Handhabungen mit der Masken- und Isolationspflicht. Doch bald könnte wieder Einheit herrschen – denn immer mehr Länder verkünden das Aus dieser Maßnahmen. Nun ziehen wieder drei nach: Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt. In allen drei Bundesländern müssen sich positiv Getestete nur noch bis Ende Januar 2023 in Quarantäne begeben. Ab 1. Februar ist es dann nicht mehr verpflichtend, sich häuslich zu isolieren.

„Wir befinden uns nach Ansicht der Expertinnen und Experten des Landesgesundheitsamtes mittlerweile in einer Phase, in der das Corona-Virus in Deutschland und Niedersachsen einen endemischen Zustand erreicht und damit einen Großteil seines Schreckens verloren hat“, begründet Gesundheitsministerin Daniela Behrens diesen Schritt. Auch Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne schließt sich an: „Wir haben eine gute Impfquote und Grundimmunität in der Bevölkerung.“ Beide appellieren an die Bürger:innen, auch in Zukunft Corona-Tests durchzuführen und im Krankheitsfall zu Hause zu bleiben und Kontakte zu reduzieren. Insbesondere ältere und vorerkrankte Menschen sollten ihren Impfschutz überprüfen.

Endet auch die Maskenpflicht?

Für das Ende der verpflichtenden Regel, einen Mund-Nasen-Schutz im öffentlichen Personennahverkehr zu tragen, gibt es in Niedersachsen noch kein konkretes Datum. Der Februar stehe im Raum, doch „wir befinden uns zu diesem Thema weiter in sehr enger Abstimmung mit der Bundesregierung sowie den Kolleginnen und Kollegen in Bremen und Hamburg“, sagte Daniela Behrens.

Bremen hatte im Dezember angekündigt, die Maskenpflicht zum 1. März aufzuheben – ein früherer Termin scheint nun jedoch auch möglich zu sein. In Hamburg hingegen wurde gestern die Corona-Eindämmungsverordnung bis zum 31. Januar verlängert, ob danach eine Anpassung erforderlich sei, prüfe die Sozialbehörde. „In Hamburg wird die Isolationspflicht wie auch die Maskenpflicht im ÖPNV zunächst bestehen bleiben“, betonte die Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer, „der Schutz der vulnerablen Gruppen bleibt derzeit wichtig.“ In Sachsen-Anhalt wurde die Maskenpflicht bereits am 8. Dezember beendet.

Maskenpflicht im Fernverkehr läuft aus

Während die Bundesländer individuell über die Corona-Maßnahmen im ÖPNV entscheiden, ist die Maskenpflicht im Fernverkehr die Angelegenheit des Bundes. Wie Gesundheitsminister Karl Lauterbach heute bekanntgegeben hat, wird diese Regel nicht wie ursprünglich geplant bis zum 7. April bestehen bleiben, sondern bereits am 2. Februar enden. „Wir müssen einfach mehr auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen“, betonte er.

+++12.01. Eltern stehen weiterhin zusätzliche Kinderkrankentage zu+++

Während der Pandemie wurden die zusätzlichen Kinderkrankentage eingeführt – diese stehen Eltern auch 2023 zur Verfügung, gab die Gesundheitsministerin Stefanie Drese gestern bekannt. Gesetzlich versicherte Elternteile können somit erneut 30 Kinderkrankentage pro Kind in Anspruch nehmen, Alleinerziehende 60 Tage. Der maximale Anspruch liegt bei 65 bzw. 130 Tagen. Ohne diese Sonderregelung liegt der gesetzliche Anspruch bei zehn Arbeitstagen pro Kind für Elternteile und bei Alleinerziehenden bei 20 Tagen.

Voraussetzung für die Auszahlung des Kinderkrankengeldes, das in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns beträgt, ist die gesetzliche Versicherung des Kindes und das maximale Alter von zwölf Jahren. Diese Altersgrenze entfällt lediglich bei Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind.

„Dies ist mit Blick auf die Kinderkrankenwelle und den wirtschaftlichen Druck durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten in vielen Familien eine wichtige Option“, betont Stefanie Drese. Während das aktuell gültige bundesweite Infektionsschutzgesetz noch gilt, also bis zum 7. April, können Eltern das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn das Kind nicht krank ist und trotzdem zuhause betreut werden muss. „Dies gilt zum Beispiel, wenn aufgrund eines positiven Corona-Schnelltestergebnisses der Besuch von Schule oder Kindertagesstätte untersagt ist“, erklärt die Ministerin.

Dieses Bundesland beendet die Maskenpflicht im Januar

Bisher ist die Maskenpflicht im ÖPNV in Sachsen-Anhalt, Bayern, Schleswig-Holstein, Sachsen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Bremen gefallen bzw. wurde bereits ein Datum festgelegt, wann diese aufgehoben wird. Nun hat ein weiteres Bundesland das Ende angekündigt: In Baden-Württemberg soll ab dem 31. Januar kein Mund-Nasen-Schutz mehr in Bussen und Bahnen getragen werden müssen. Der Bundesgesundheitsminister Manne Lucha nennt dies den nächsten Schritt im „stufenweisen Vorgehen in der Pandemiebewältigung“. Der Vorschlag müsse noch regierungsintern abgestimmt werden, gelte aber als unumstritten.

Wann fällt die Maskenpflicht im Fernverkehr?

Nachdem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach diese Woche angekündigt hat, dass es nicht auszuschließen sei, die Maskenpflicht auch im Fernverkehr vor dem 7. April zu beenden, äußern sich immer mehr Beteiligte zu dieser Annahme. So befürwortet die Deutsche Bahn das Ende der Pflicht „schon in den kommenden Wochen“. Auch die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) kritisiert die derzeit unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern und plädiert für Einheit. Der Fahrgastverband Pro Bahn schließt sich an: „Sie können es keinem Menschen erklären, warum Sie im weißen ICE eine Maske brauchen und im roten Regionalzug nicht mehr“, sagt der Ehrenvorsitzende des Verbands Karl-Peter Naumann.

Die FDP, die sich ohnehin bereits seit längerem für ein vorzeitiges Aus dieser Beschränkung ausspricht, erneuerte gestern ihre Forderung: „Wir sollten uns schnellstmöglich verständigen, die Maskenpflicht in eine Empfehlung umzuwandeln. So wie es im Flugverkehr schon lange der Fall ist“, sagte die FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus. Der FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai forderte auf Twitter eine Änderung „spätestens Anfang Februar“ und ergänzte: „Alle Corona-Maßnahmen sollen entfallen. Freiwillig kann jeder weiter Maske tragen.“ Und FDP-Fraktionschef Christian Dürr betonte: „Wir haben immer gesagt, dass Maßnahmen verständlich sein müssen, denn nur so stoßen sie auf Akzeptanz. Bei der Maskenpflicht ist es doch aber so, dass niemand mehr nachvollziehen kann, warum man im ICE nach München eine Maske tragen muss, in der U-Bahn vor Ort aber nicht.“

+++11.01. Ende der Maskenpflicht in mehreren Bundesländern verkündet+++

Im Dezember letzten Jahres haben bereits Bayern und Sachsen-Anhalt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im ÖPNV abgeschafft, zum Jahreswechsel folgte dann auch Schleswig-Holstein. Mittlerweile haben sechs weitere Bundesländer den Wegfall der Regel bestätigt: Sachsen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Bremen. In den ersten fünf davon fällt die Pflicht spätestens Anfang Februar, in Bremen Anfang März.

Bundesweit gilt jedoch noch bis zum 7. April eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen und -bussen sowie in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Oder endet diese nun etwa auch schon früher?

Lauterbach äußert sich zur Maskenpflicht im Fernverkehr

Ein vorzeitiges Ende kann sich der Gesundheitsminister Karl Lauterbach tatsächlich vorstellen: „Es kann schon sein, dass wir die Maskenpflicht früher abschaffen.“ Allerdings sei es derzeit noch zu früh: „Wir haben noch volle Kliniken und Ausfall beim Personal“, gibt der Minister zu bedenken und betont: „Ich will mich da nicht auf ein Datum festlegen.“

Die Bundesregierung kann diese Regel aus dem aktuell gültigen Infektionsschutzgesetz per einfacher Verordnung jederzeit vor dem 7. April ändern. Der Druck dazu kommt vor allem seitens der FDP. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat bereits Ende Dezember in einem Brief an Karl Lauterbach gefordert: „Von dieser Möglichkeit sollten wir jetzt Gebrauch machen.“

+++10.01. Hier endet die Maskenpflicht+++

Drei Bundesländer haben heute bekanntgegeben, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Öffentlichen Personennahverkehr aufzuheben. Die Regel wurde vor mehr als zweieinhalb Jahren eingeführt. Ab Montag, 16. Januar, dürfen Menschen in Sachsen wieder ohne Corona-Einschränkungen mit dem Bus oder der Bahn fahren. In Thüringen fällt die Maskenpflicht zum 3. Februar, in Mecklenburg-Vorpommern am 2. Februar.

Nicht die einzige Regel, die gelockert wird

Neben der Maskenpflicht wird in Thüringen, ebenfalls zum 3. Februar, die Isolationspflicht aufgehoben. „Thüringen ist seit einigen Tagen erneut das Bundesland mit der geringsten Sieben-Tage-Inzidenz. Die Zahl der Hospitalisierungen und die Lage auf den Intensivstationen ist seit Wochen im niedrigen Bereich stabil“, begründete Gesundheitsministerin Heike Werner diesen Schritt. Statt der Isolationspflicht sollen nach Angaben des Gesundheitsministeriums andere Schutzmaßnahmen für positiv Getestete gelten: eine generelle Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung sowie ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot in medizinischen und pflegerischen Bereichen sowie in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften. Diese Maßnahmen gelten mindestens fünf Tage, beziehungsweise bis mindestens 48 Stunden nach Symptomfreiheit.

Auch Mecklenburg-Vorpommern plant, die Isolationspflicht aufzuheben. Ein konkretes Datum wurde in der heutigen Kabinettssitzung noch nicht bekanntgegeben, nur die grobe Zeitangabe, diesen nächsten Schritt wahrscheinlich vier Wochen nach der Aufhebung der Maskenpflicht durchzuführen – das wäre Anfang März.

Überblick: Hier ist die Maskenpflicht bisher gefallen

Während bundesweit bis zum 7. April weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen und Fernbussen gilt, können die Länder über die Corona-Einschränkungen im Öffentlichen Personennahverkehr selbst entscheiden. In diesen Bundesländern ist die Maskenpflicht bereits aufgehoben oder ein Termin zur Abschaffung wurde bekanntgegeben:

  • Sachsen-Anhalt (seit 08.12.2022)

  • Bayern (seit 10.12.2022)

  • Schleswig-Holstein (seit 01.01.2023)

  • Sachsen (zum 16.01.2023)

  • Berlin (zum 02.02.2023)

  • Brandenburg (zum 02.02.2023)

  • Mecklenburg-Vorpommern (zum 02.02.2023)

  • Thüringen (zum 03.02.2023)

  • Bremen (zum 01.03.)

In Baden-Württemberg läuft die Corona-Verordnung am 31. Januar aus, so lange bleibe die Maskenpflicht im ÖPNV mindestens bestehen, so eine Sprecherin des Sozialministeriums. Ob sie danach tatsächlich aufgehoben wird, wurde noch nicht verkündet. Auch die übrigen sechs Bundesländer halten vorerst weiter an der Maskenpflicht fest.

+++09.01. Ende der Maskenpflicht angekündigt+++

In Berlin und Brandenburg gibt es ab dem 2. Februar 2023 keine Verpflichtung mehr, einen Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln zu tragen. Ursprünglich war die Änderung dieser Regelung für Mitte Februar geplant – nun verkündeten die Länder allerdings eine frühere Aufhebung der Pflicht. „Ab dem 2. Februar steht wieder die Eigenverantwortung im Vordergrund, sich und andere zu schützen“, betont der CDU-Fraktionschef Jan Redmann. Und auch die Berliner Senatsgesundheitsverwaltung ruft dazu auf, mit dem gewohnten Verantwortungsbewusstsein weiterhin eine Maske zu tragen, wo es sinnvoll und angebracht sei, zum Beispiel in Innenräumen: „Infektionen sind bis in das Frühjahr möglich. Masken schützen davor.“

Noch eine Corona-Regel wird gelockert

Auch in Baden-Württemberg wird eine bestehende Corona-Regel gelockert: Schwangere Lehrerinnen dürfen ab heute insgesamt täglich maximal 360 Minuten lang eine FFP2-Maske tragen, statt wie bisher höchstens 30 Minuten am Tag. Vorher konnten die betroffenen Lehrkräfte kaum Unterricht in Präsenz anbieten, die Lockerung soll dies nun wieder ermöglichen. Nach Angaben des Ministeriums dürfen schwangere Lehrerinnen ab heute für 75 Minuten am Stück eine FFP2-Maske tragen, danach muss gewährleistet sein, „dass die Schwangere 30 Minuten Tätigkeiten verrichten kann, bei denen sie keine Maske tragen muss.“

Neue Corona-Variante XBB.1.5 in Deutschland nachgewiesen

Während die Regeln in Deutschland gelockert werden, breitet sich in den USA zurzeit die Sublinie der Corona-Variante Omikron, XBB.1.5, aus. Expert:innen zufolge könnte sie das in den nächsten Wochen und Monaten auch in Europa und Deutschland tun. „Man kann mit einiger prognostischer Sicherheit sagen, dass die Variante auch bei uns die dominante Variante werden wird“, verkündete der Bremer Epidemiologe Hajo Zeeb.

Die neue Variante mit dem Spitznamen „Krake“ besitzt eine besonders hohe Infektiosität. „Die war bei Omikron schon entwickelt, XBB.1.5 toppt das jetzt noch mal“, sagt Richard Neher, Leiter der Forschungsgruppe Evolution von Viren und Bakterien am Biozentrum der Universität Basel. Seit Oktober sei die grundsätzliche Variante bekannt. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts wurde die Mutation Ende November 2022 zum ersten Mal in einer Stichprobe in Deutschland nachgewiesen.

Die EU-Gesundheitsbehörde ECDC erwartet einen zunehmenden Einfluss auf die Zahl der Corona-Fälle in Europa – auch wenn die Variante bisher erst in geringem Maße vorkomme. Wenn sich der Trend fortsetze, dass sich die Häufigkeit von XBB.1.5 etwa jede Woche verdoppelt, wie es bisher laut Richard Neher sei, könne man in der ersten Januarhälfte mit einem Anteil von drei bis sechs Prozent rechnen.

„Das ist etwas, das wir beobachten müssen, das gegebenenfalls wieder zu einem leichten Anstieg der Infektionszahlen für Corona führen kann“, vermutet der Virologe Prof. Hendrik Streeck. Doch bei der geringen Anzahl an nachgewiesenen Fällen von XBB.1.5 in Deutschland „muss man noch nicht über neue Maßnahmen nachdenken“, findet Hajo Zeeb. Wichtig sei eine genaue Beobachtung der Entwicklung und eine europaweitere Zusammenarbeit: „Es sollte ein guter Anteil von Fällen aus allen Ländern sequenziert werden. Das ist wichtig, um dann wirklich relevante Veränderungen möglichst frühzeitig zu erkennen“, betonte Zeeb.

+++05.01. Testpflicht für Einreisende aus China verkündet+++

Gestern haben Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten über die Einführung einer EU-weiten Testpflicht für Einreisende aus China debattiert. Sie einigten sich auf eine Empfehlung, jedoch auf keine verpflichtende Maßnahme. Dennoch führen einzelne Länder diese Testpflicht nun ein – auch Deutschland.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gab heute bekannt, dass „mindestens ein Antigenschnelltest“ benötigt wird, wenn man künftig aus China nach Deutschland reisen möchte. Die Einreiseverordnung werde kurzfristig geändert, teilte er mit, es sollen auch stichprobenartige Tests bei der Einreise vorgenommen werden, „um Virusvarianten zu erkennen.“ Zudem soll das Abwasser der Flugzeuge aus China auf Viren kontrolliert werden. In Frankfurt haben diese Untersuchungen bereits begonnen.

Reaktion auf die Lage in China

Neben Deutschland haben unter anderem auch Schweden, Belgien, Italien und Frankreich die Testpflicht eingeführt. Alle Länder wollen ihre Bürger:innen auf diese Weise bestmöglich vor einem neuen, extremen Corona-Ausbruch schützen, wie er gerade in China stattfindet.

Die Lage in der Volksrepublik ist dramatisch, seit im Dezember die No-Covid-Politik aufgehoben wurde. Schätzungen zufolge infizieren sich täglich eine Million Menschen mit Covid-19, Tausende sterben. Genaue Angaben gibt es jedoch nicht, weil die chinesische Regierung nur noch ausgewählte Informationen übermittelt, keine täglichen Berichte mehr zu den Fallzahlen.

Ulrich Montgomery, Vorstandsvorsitzender des Weltärztebundes, rät deshalb zur Vorsicht: „Wir wissen nicht, was in China derzeit passiert. Die Infektionen laufen völlig unkontrolliert ab.“ Die Testpflicht soll daher zum Schutz der Einheimischen dienen, aber wohl auch eine Reaktion auf diese umstrittene Informationspolitik sein.

+++04.01. Zahl der Corona-Toten steigt an+++

Am gestrigen Dienstag sind dem RKI 36.145 Corona-Fälle gemeldet worden. Eine Woche zuvor waren es noch 40 Prozent mehr – stark beeinflusst von den Nachmeldungen der Weihnachtstage. Die bundesweite Sieben-Tages-Inzidenz liegt nun wieder unter 200, bei 189. Im Vergleich zur Vorwoche sind die gemeldeten positiven Fälle in 12 von 16 Bundesländern gesunken. Die Ausnahmen: Saarland, Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Sachsen.

Die Inzidenz sinkt, allerdings gibt es gerade andere Zahlen, die laut dem RKI steigen: die der Corona-Toten. Während vorgestern bereits 249 Verstorbene registriert wurden, gab es gestern noch einmal einen Anstieg auf 307 – damit ist der höchste Tageswert seit dem 21. April 2022 in der Osterwoche erreicht. Auch der auf 150 gestiegene Sieben-Tage-Schnitt ist der höchste Wert seit Mitte November.

Warnung vor neuer Corona-Variante

Doch mit den steigenden Todeszahlen ist es noch nicht genug. Es gibt eine neue Corona-Variante, XBB.1.5, die sich bisher vor allem in den USA ausgebreitet hat. „Ein so schnelles Wachstum einer Variante haben wir seit Omikron BA.1 vor einem Jahr nicht mehr gesehen“, warnt der US-amerikanische Epidemiologe Eric Feigl-Ding. Schätzungen zufolge ist die neue Variante in der vergangenen Woche für 40,5 Prozent aller Neuansteckungen in den USA verantwortlich. „Wir beobachten XBB.1.5 seit Mitte November, und ihre Häufigkeit hat sich ungefähr jede Woche verdoppelt", fasst Richard Neher, Leiter der Forschungsgruppe Evolution von Viren und Bakterien am Biozentrum der Universität Basel, die kritische Lage zusammen.

Laut der US-Gesundheitsbehörde CDC könne die Variante sehr leicht übertragbar sein. Hinter ihr stecke die Mutation F486P im sogenannten Spikeprotein, dem Teil des Virus, mit dem es sich an menschliche Zellen bindet. „Diese Mutation verbessert möglicherweise die Bindung an den Rezeptor ACE2 auf menschlichen Zellen“, erklärt Richard Neher. Hinweise zu schweren Krankheitsverläufen seien ihm bislang aber nicht bekannt.

Neben den USA sind auch in Indien, Singapur und anderen Regionen Asiens Fälle dieser Omikron-Subvariante bekannt. Expert:innen warnen vor einem weltweiten Ausbruch. „XBB könnte die neue Variante sein, vor der man sich 2023 in Acht nehmen muss“, sagt der britische Epidemiologe Tim Spector. Und auch Dr. Stephen Griffin, außerordentlicher Professor an der Universität von Leeds, äußert sich besorgt: „Neue Omikron-Subvarianten werden immer dominanter und sind noch besser in der Lage, Antikörperreaktionen zu umgehen, als es BA.4/5 im Sommer war. Dies ist wichtig, weil viele von uns schon seit einiger Zeit nicht mehr geimpft wurden, was bedeutet, dass die Antikörperspiegel im Blut natürlich gesunken sind.“ Der deutsche Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betont: „Das muss man beobachten.“

BGA empfiehlt Doppelimpfung

Während Deutschland noch nicht merkbar von der neuen Corona-Variante getroffen ist, jedoch steigende Todeszahlen registriert und vor allem auch mit einer starken Grippewelle 2022/2023 zu tun hat, spricht das Bundesgesundheitsministerium eine neue Empfehlung aus: eine Doppelimpfung gegen Covid-19 und Grippe. Dieser Rat gilt u.a. für Personen ab 60 Jahren, chronisch Kranke, Schwangere sowie medizinisches Personal.

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